Grundrecht
Geschichte der Grundrechte
Die Geschichte der Grundrechte reicht zurück bis in die politische Philosophie der Antike allerdings ist auch hier der Gedanke der rechtlichen und moralischen (entsprechenden) Sicherung menschlicher Würde und Freiheit eng verbunden mit den jeweiligen kulturellen Anschauungen. So kannte man im Mittelalter keine Rechte, die für alle Menschen gleichermaßen gelten sollten. Beispielsweise sah man die Sklaverei als völlig selbstverständlich an, ohne dass dabei an einen Verstoß gegen Menschenrechte gedacht wurde. Als gegen Ende des Mittelalters der Gedanke an die Mäßigung der Herrschaft (d.h. den Regierenden wurden Grenzen gesetzt, sie durften zwar "herrschen", aber nicht alles tun), der Mächtigen verbunden mit dem Schutz des Einzelnen entstand, ging man daran, Rechtsansprüche und Forderungen des Einzelnen gegenüber den Herrschenden schriftlich niederzulegen. Diese begann , als im Jahre 1250 die englischen Barone ihrem König in der MAGNA CHARTA LIBERTATUM das Recht absprachen, dass kein freier Mann verhaftet werden solle ohne ein gerichtliches Urteil. Ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der Grundrechte war 1776 die amerikanische Unabhängigkeitserklärung. In der Niederschrift der Menschenrechte wird festgehalten, dass sie Menschenrechte nicht vom Staat verliehen sind, sondern angeborene und unveräußerliche Naturrechte darstellen. Zur Sicherung dieser Rechte sind Regierungen eingesetzt, die ihre Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten. Paralell dazu entsatnd in Europa am Ende der französischen Revolution im Jahre 1789 die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte.
Menschenrechte
In dieser von der französischen Nationalversammlung verkündeten Erklärung werden wichtige Rechte festgeschrieben:
- Recht auf Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Wiederstand gegen Unterdrückung
- freie Meinungsäußerung
- Religionsausübung
- Freiheit der Presse
Die Schlagwörter lauten
- Freiheit
- Gleichheit
- Brüderlichkeit
Auf Grund der Schreckensereignisse während der Nationalsozialistischen Dikatur unter Adolf Hitler verfassten die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 die allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Auch in das am 24. Mai 1949 in Kraft getretene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurden Grundrechte und damit zusammenhängende Fragen aufgenommen. Es sind dies:
- Schutz der Menschenwürde
- Freiheit der Person
- Gleicheit vor dem Gesetz
- Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Freie Meinungsäußerung
- Schutz der Ehe und Familie
- Elternrechte, staatl. Schulaufsicht
- Versammlungsfreiheit
- Vereinigungsfreiheit
- Brief- und Postgeheimnis
- Rechte und Freizügigkeit
- Freie Berufswahl
- Unverletzlichkeit der Wohnung
- Gewährleistung des Eigentums
- Überführung im Gemeineigentum
- Staatsangehörigkeitsrechte, Asylrecht
- Petitionsrecht/ Bittrecht
- Verwirkung der Grundrechte
- Einschränkung der Grundrechte