IAV-Stelle

Aus Familienwortschatz
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Eine Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle (abgekürzt: IAV-Stelle) bietet pflegebedürftgen Menschen und ihren (pflegenden) Angehörigen:

  • Informationen über Hilfsangebote für pflegebedürftige Menschen
  • eine einheitliche Anlaufstelle zur Herstellung von Kontakten zu Behörden, Dienstleistungsunternehmen und ehrenamtlichen Organisationen und
  • eine Vermittlungsstelle zur Übernahme von Koordinierungsaufgaben zwischen den verschiedenen Diensten

Die IAV-Stellen sollten trägerübergreifend arbeiten und alle Ratsuchenden, unabhängig von deren Religionszugehörigkeit und Nationalität Informationen vermitteln. Die Beratungsstellen können im Landkreis von verschiedenen Trägern, auch dem Landkreis selbst, ageboten werden. Häufig sind die IAV-Stellen an eine Sozialstation angegliedert. Träger sind sowohl Kreise und Kommunen als auch Wohlfahrtsverbände oder freie Träger. Die Berater unterliegen in der Regel der Schweigepflicht.

Die Beratung ist prinzipiell kostenlos. Oft ist es möglich zu vereinbaren, dass der Berater zu dem Ratsuchenden nach Hause kommt. Ein besonderer Service kann die Wohnberatung und Wohnumfeldberatung sein. Die IAV-Stellen sind unabhängig von den Pflegekassen, die über die Gewährung oder Ablehnung von Pflegeversicherungsleistungen ihrer Mitglieder entscheiden.

IAV-Stellen wurden zunächst in Baden-Württemberg eingerichtet. Dort wurden solche Stellen ab 1991 durch das Land finanziell gefördert. Die Förderung ging 1998 zu Ende. Viele IAV-Stellen bestehen aber weiterhin. Durch das Konzept der Pflegestützpunkte gibt es inzwischen bundesweit ähnliche Angebote.

Siehe auch


Weblinks