Jugendlicher

Aus Familienwortschatz
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Der Begriff Jugendlicher grenzt im Lebenlauf die heranwachsenden Menschen, die keine Kinder mehr sind, von den "Erwachsenen" ab. Das Wort wird in der Umgangssprache und in zahlreichen Wissenschaften (zum Beispiel in der Rechtswissenschaft, Psychologie, Soziologie oder Medizin) verwendet und kann dort jeweils speziell definiert sein. In Deutschland versteht man darunter Personen etwa zwischen dem 13. und 18. Lebensjahr. Unter Jugend versteht man darüber hinaus im europäischen Raum den ganzen Zeitraum, auch noch die Zeit bis zum 21. Lebensjahr. Dort lag in der BRD früher die Altersgrenze für die Rechte als Erwachsener. Diese Zeitspanne wird auch, eher als ein biologischer Begriff, als Adoleszenz (Zeit des Heranwachsens) bezeichnet.

Gelegentlich wird das Wort auch neutralisiert verwendet: die jugendliche Person wird zu das Jugendliche (ganz ähnlich wie das Kind).

Siehe auch

Literatur

Weblinks



vgl. Wikipedia: " Jugendlicher"



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