Kinderförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Kinderförderungsgesetz des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern (KiFöG M-V) gilt für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Lt. §2 ist Einzelintegration die Förderung einzelner Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder in Regeleinrichtungen nach den Absätzen 2 bis 5 oder in Kindertagespflege nach Absatz 7.