Kinderförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
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Das Kinderförderungsgesetz des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern (KiFöG M-V) gilt für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Lt. §2 ist Einzelintegration die Förderung einzelner Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder in Regeleinrichtungen nach den Absätzen 2 bis 5 oder in Kindertagespflege nach Absatz 7.