Organspende

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Organspende ist der Oberbegriff für die Weitergabe von Körperteilen oder –gewebe eines Menschen zur Transplantation bei einer anderen Person, bei der das entsprechende Körperteil oder –gewebe nicht oder nicht ausreichend funktioniert. Dafür erhält der Spender oder seine Angehörigen keine finanzielle oder sonstige Entschädigung, während beim Organhandel vor allem wirtschaftliche und kommerzielle Interessen von "Spendern" und Vermittlern im Vordergrund stehen.

Die Entnahme eines Organes oder Gewebes zu Transplantationszwecken von einem lebenden Menschen wird als Lebendspende bezeichnet. Dabei kann der Spender nach dem Eingriff in der Regel ohne Beeinträchtigungen weiterleben. Bei der postmortalen Organspende können dagegen lebensnotwendige Organe entnommen werden. Dazu muss vorher aber eindeutig der Hirntod des Spenders festgestellt worden sein.

Organ- und insbesondere Gewebespenden dienen nicht nur der Rettung schwer erkrankter Menschen oder der Verbesserung ihrer Lebensqualität, sondern werden auch in der Schönheitschirurgie und zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet.[1]

In Deutschland sind Organspenden über das Transplantationsgesetz in der Fassung vom 1. Dezember 1997 geregelt.

Lebendspende

Bei der Lebendspende stellt ein lebender Mensch einem anderen erkrankten Menschen das notwendige Organ oder die erforderlichen Zellen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um paarig vorhandene (Niere) oder segmenthaft angelegte Organe (Leber) oder Gewebe wie Blut, Knochenmark oder Eizellen, die der Spender reproduzieren kann. Der Spender behält eine Niere bzw. einen Teil der Leber, was für die Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen ausreicht.

Das Transplantationsgesetz sieht bestimmte Bedingungen für die Lebendspende von Organen vor (u.a. zur Verhinderung von Organhandel):

  • Nur volljährige und einwilligungsfähige Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehe- oder Lebenspartner, oder Personen, die dem Empfänger „in persönlicher Verbundenheit nahe stehen“, dürfen ein nicht reproduzierbares Organ oder –teile spenden.
  • Für das erforderliche Aufklärungsgespräch und dessen schriftliche Dokumentation müssen zwei Ärzte zur Verfügung stehen, von denen nur einer an der geplanten Organentnahme beteiligt sein darf. Der Spender muss nicht nur über Art, Umfang und mögliche Folgen des Eingriffs aufgeklärt werden, sondern auch über die zu erwartende Erfolgsaussicht der Organübertragung. Die Einwilligung kann der potentielle Spender jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen.[2]
  • Organspender und -empfänger müssen sich zur Teilnahme an der ärztlich empfohlenen Nachbetreuung bereit erklärt haben.


Gewebeübertragungen wie Blut- und Knochenmarksspenden unterliegen nicht diesen strengen Vorschriften in Bezug auf verwandtschaftliche Beziehungen. Mit dem geringsten technischen Aufwand verbunden ist die Blutspende, wobei die Transfusion des Blutes aber bereits ein gewisses Risiko für den Empfänger darstellt.

Postmortale Spende

Voraussetzungen zur Organspende in Deutschland

In Deutschland gilt für eine postmortale Organspende die erweiterte Zustimmungslösung: Der mögliche Spender erklärt sich zu Lebzeiten in einem Organspendeausweis oder einem anderen Schriftdokument mit einer Organspende nach seinem Tod einverstanden oder er lehnt sie ab. Bei Ablehnung darf keine Explantation durchgeführt werden. Liegt kein solches Dokument vor, wird den Angehörigen die Entscheidung für oder gegen Organ- und Gewebeentnahmen überlassen, die diese im Sinne des Verstorbenen treffen sollen.

Hat ein Spender in seinem Organspendeausweis keine ausschließenden Verfügungen getroffen, können nach Feststellung seines Hirntodes theoretisch sämtliche Organe und Gewebe einer weiteren Verwendung zugeführt werden.

Alter des Spenders

Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können laut Transplantationsgesetz (§2 Abs. 2 Satz 3) eigenständig in eine Organspende einwilligen oder die Übertragung der Entscheidung auf Dritte wirksam erklären. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Personen nach diesem Gesetz einer Organspende widersprechen.

Es gibt keine Höchstaltersgrenze für Organspender. Entscheidend ist der biologische Zustand der Organe und Gewebe .[3][4]

Eignung der Organe

Um das Risiko für den Organempfänger möglichst gering zu halten, muss der mögliche Spender auf bestimmte Erkrankungen oder Infektionen vor der Verpflanzung seiner Organe überprüft werden. Er darf nicht an einem metastasierendem Krebsleiden, einer HIV- oder einer anderen aktiven und verbrauchenden Infektion erkrankt gewesen sein. Auch die Creutzfeld-Jacob-Erkrankung oder eine chronische Organfunktionsstörung schließen eine Organspende aus. Bei anderen Vorerkrankungen entscheiden die Transplantationsmediziner im Einzelfall über die Eignung des Organes oder Gewebes.

Debatte über Entscheidungslösung

Diskutiert wird 2011 in Deutschland eine Änderung hin zur Entscheidungslösung: Jeder Erwachsene soll mindestens einmal mit der Frage nach seiner persönlichen Organspendebereitschaft konfrontiert werden, z.B. im Rahmen des Führerscheinerwerbs oder bei der Ausstellung des Personalausweises. Diese Entscheidung für oder gegen eine Organspende würde - mit der Möglichkeit des Widerrufs - dokumentiert werden.

Der Effekt dieser Maßnahme wäre, dass sich alle Bürger zu ihrer Organspendebereitschaft eindeutig äußern müssten. Nach den bisherigen Befragungen wird damit gerechnet, dass die Mehrheit einer Organspende zustimmen würde.

Voraussetzungen in Österreich

In Österreich gilt die Widerspruchsregelung: Solange kein Widerspruch vorliegt oder erfolgt, können unter den gleichen medizinischen Voraussetzungen wie in Deutschland Organe entnommen werden. Widerspruch kann erfolgen durch

- Aufnahme eines Widerspruchs in die zentrale (Nicht-)Spenderdatei
- formlosen Widerspruch zu Lebzeiten von der Person selbst in einer dokumentierten Form
- formlosen Widerspruch durch Angehörige nach dem Tod des potentiellen Spenders

Organisatorischer Ablauf einer postmortalen Organspende in Deutschland

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) organisiert als bundesweite Koordinierungsstelle den Ablauf einer postmortalen Organspende von den Vorbereitungen zur Explantation eines Organspenders über die Transplantation bis zum Transport der Organe.

Zunächst müssen zwei voneinander unabhängige Ärzte den Hirntod beim möglichen Spender feststellen und dokumentieren. Anschließend wird überprüft, ob eine Einwilligung zur Organspende vorliegt. Ist dies der Fall, werden vom Koordinator der behandelnden Klinik Laboruntersuchungen veranlasst, die die Eignung des Hirntoten als Organspender bestätigen. Dabei müssen u.a. die oben genannten Erkrankungen ausgeschlossen werden. Ebenso werden die Blutgruppe und andere Daten erhoben, die von Bedeutung für den größtmöglichen Schutz des Organempfängers sind. Sämtliche Befunde werden an die internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant übermittelt, die in ihrer Datenbank den bzw. die geeigneten Empfänger heraussucht. Ein Transplantationszentrum kooperiert mit der behandelnden Klinik des Organspenders, um dessen Explantation mithilfe eines speziellen Operationsteams durchzuführen und den anschließenden schnellen und fachgerechten Transport der Organe bis zum Organempfänger sicherzustellen.[5]

Organhandel

Die Vermittlung, der Verkauf und die Transplantation von Organen Lebender gegen Entlohnung ist in vielen Staaten gesetzlich verboten, wie in den Ländern der Europäischen Union und den USA. Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs an Organen sind inzwischen illegale Organmärkte entstanden, auch in Europa.[6] Kriminelle Organisationen vermitteln die oft in großer Armut lebenden und daher nicht unbedingt freiwilligen "Spender" an die meist wohlhabenden potentiellen Organempfänger und verdienen dabei große Summen, während die "Spender" oft nur einen Bruchteil des Geldes erhalten, dabei aber das größte Risiko in Hinblick auf ihre eigene Gesundheit eingehen.

Film

  • Rama Rau (Regie): Der Organmarkt. Dokumentation. Produktion SWR, Deutschland, 2011, 53 Min. (gezeigt bei arte, Dienstag, 13. September 2011. Bei Arte+7 wird diese und eine weitere Sendung zum Thema noch bis zum 20. September 2011 als Stream wiederholt. Es handelt sich um eine Dokumentation über die Folgen des Fortschritts in der Transplantationsmedizin mit einer weltweit steigenden Nachfrage nach Organen, den Problemen bei der Spendenbereitschaft und dem globalen Organhandel.)

Literatur

  • Ulrike Baureithel, Anna Bergmann: Herzloser Tod – Das Dilemma der Organspende. Stuttgart, Klett-Cotta Verlag, 1999, ISBN 3-608-91958-9
  • Vera Kalitzkus: Dein Tod, mein Leben. Warum wir Organspenden richtig finden und trotzdem davor zurückschrecken. Suhrkamp Verlag, 2009, ISBN 978-3-518-46114-3

Weblinks

Einzelnachweise