Pflegesachleistung

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Pflegesachleistungen sind häusliche Pflegehilfen der Pflegekassen, welche von ambulanten Pflegeeinrichtungen aufgrund eines von dem Träger der Einrichtung mit den Landesverbänden der Pflegekassen abgeschlossenen Versorgungsvertrages erbracht werden.

Sach - leistung bedeutet, dass die Pflegekasse die Leistung nicht in Form einer Geldzahlung erbringt, damit der Versicherte davon selbst die Pflege bezahlt, sondern dass die Pflegekasse eine Pflegeeinrichtung durch einen Versorgungsvertrag damit beauftragt, die Pflegehilfe zu erbringen.

Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung sind Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (§ 36 SGB XI).

Der Anspruch auf häusliche Sachleistungen umfasst monatlich

  • bei erheblicher Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 384 Euro,
  • bei schwerer Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe II) bis zu 921 Euro und bei
  • schwerster Pflegebdürftigkeit (Pflegestufe III) bis zu 1.432 Euro. In Härtefällen, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand besteht, zum Beispiel wenn im Endstadium von Krebserkrankungen regelmäßig auch mehrfach in der Nacht Hilfe geleistet werden muss, sind Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1.918 Euro zu gewähren.


siehe auch


Diser Artikel ist unvollständig

Beurteilung: Dieser Artikel ist sehr kurz oder unvollständig, und sollte noch erweitert werden. Falls Du etwas zu diesem Thema weißt, dann sei mutig und füge Dein Wissen hinzu.