SGB II
SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende
Das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) regelt die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Dieses Buch trat am 1. Januar 2005 in Kraft und führte mit dem Bürgergeld eine einheitliche Sozialleistung ein, die zuvor durch das Nebeneinander von Arbeitslosen- und Sozialhilfe getrennt war. Ziel ist die Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Inhalte
Förderung und Fordern als Leitprinzip: Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen aktiv an ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld), einschließlich Unterkunft, Heizung, Mehrbedarfe und pädagogische Angebote.
Beratung, Unterstützung und Eingliederungsleistungen, etwa Schuldenberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung.
Das Konzept der Bedarfsgemeinschaft als zentrale Einheit im Leistungsbezug.
Zuständigkeiten: Die Leistungen werden von gemeinsamen Einrichtungen aus Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger („Jobcenter“) erbracht; in einigen Kommunen führen zugelassene kommunale Träger die Aufgaben eigenverantwortlich aus.
Besondere Rechte für Eltern, pflegende Angehörige, und Personen mit Benachteiligungen.
Bedeutung
Das SGB II gilt als zentrales Instrument der sozialen Sicherung und Integration in Arbeit. Es bündelt bisher getrennte Leistungen zur Grundsicherung und setzt verstärkt auf Aktivierung der Leistungsberechtigten. Damit erfüllt es eine Brückenfunktion zwischen Sozialhilfe und Arbeitsförderung und ist für Millionen Menschen in Deutschland relevant.
Siehe auch
Quellen und Verweise
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – www.bmas.de
Bundesagentur für Arbeit – www.arbeitsagentur.de
Sozialgesetzbuch Zweites Buch – www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/