Schriftform

Aus Familienwortschatz
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Schriftform bedeutet, dass etwas schriftlich oder als Fax oder als Kopie und nicht nur mündlich mitgeteilt wird.

Im juristischen Sinne findet sich die Schriftform gelegentlich, um eine nachträgliche Veränderung oder andere Interpretation einer Erklärung durch Niederschrift und eigenhändige Unterschrift oder ggf. Elektronische Signatur zu erschweren.

Beispiel für eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform: Kündigung eines Arbeitsvertrages

Weblinks

  • Textform (sozusagen die moderne Ergänzung im Internetzeitalter. Juristisch aber nicht gleichwertig.)



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