Teilstationär

Aus Familienwortschatz
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Teilstationär meint die Aufnahme eines Patienten in einer Versorgungseinrichtung über einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden, meistens tagsüber für einen bestimmten Zeitrahmen. Vergleichbar mit der Stundenzahl eines Arbeitstages von ca. 8 Stunden täglich. Ob diese Behandlung auch am Wochenende stattfindet ist unterschiedlich geregelt. Im Gegensatz zur ambulanten Behandlung mehr Betreuungs- und Versorgungsaufwand.

Diese Versorgungseinrichtung kann ein Krankenhaus, eine psychiatrische Klinik, eine gerontopsychiatrische Klinik oder eine Rehabilitationsklinik sein. Teilstationäre Behandlung findet in Tageskliniken statt. Sonderfall hier wäre die Psychiatrische Nachtklinik.


Siehe auch:


Grundsatz:

Ambulante Behandlung vor Teilstationärer, Teilstationäre Behandlung vor Stationärer.