Wirtschaftliche Sozialhilfe
Die wirtschaftliche Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (u.a. Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestattungskosten).
Auf Hilfe zum Lebensunterhalt und auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat jeder Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus seinem Einkommen, Vermögen, durch Einsatz der Arbeitskraft oder durch die Hilfe anderer bestreiten kann. Die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen den laufenden Bedarf, insbesondere Ernährung, Kleidung, Unterkunft einschl. Heizung und andere Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Die anderen Hilfearten werden Personen gewährt, die in einer besonderen Lebenssituation wie Pflegebedürftigkeit, hohes Alter, Krankheit, Behinderung oder besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen. Diese Hilfen können auch Personen gewährt werden, die ihren Lebensunterhalt noch selbst sicherstellen können, aber aufgrund der besonderen Bedarfssituation auf Hilfe angewiesen sind. Entscheidend ist, dass dem Hilfesuchenden die Aufbringung der Mittel aus seinem Einkommen oder Vermögen nicht zuzumuten ist.
Die umfassende individuelle Beratung, Information sowie Antragstellung und Bearbeitung erfolgt in der zuständigen Außenstelle des Sozialamtes. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem tatsächlichen Aufenthaltsort.
Folgende zusätzliche Leistungen können beantragt werden:
Quellenangabe: http://www.leipzig.de/de/buerger/service/dienste/soziale/wirtschaft/