Zivildienstleistender
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer müssen statt des Wehrdienstes einen Zivildienst außerhalb der Bundeswehr leisten. Solche Zivildienstleistenden (umgangssprachlich oft Zivis genannt) sind heute in der Pflege vielerorts unabkömmliche Hilfskräfte für Pflegerinnen und Pfleger.
Nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) sollen Zivildienstleistende überwiegend im sozialen Bereich beschäftigt werden. Soziale Einrichtungen, die Zivildienstleistende beschäftigen möchten, müssen als Beschäftigungsstelle vom Bundesamt für Zivildienst anerkannt sein. Viele "Zivis" entschließen sich, ihren Dienst als Helfer im Pflegedienst abzuleisten. In vielen Häusern sind Zivildienstleistende auch im Hol- und Bringedienst eingesetzt, d.h. sie bringen Labormaterial in das Labor, Patienten zu Untersuchungen, den Essenwagen und andere Materialien auf die Stationen usw.
Der Zivildienst dauert neun Monate. Anders als beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) kann die Länge der Dienstzeit nicht selbst bestimmt werden. Arbeitszeiten und -bedingungen sind weitgehend gleich. Ein Zivildienstleistender erhält einen festen Sold von 9,41 EUR bis 10,95 EUR täglich, sowie kostenfreie Verpflegung und Unterbringung.
Bundesamt für den Zivildienst
Die Zuständige Bundesbehörde ist das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) in der Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50964 Köln. Es gehört in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
siehe auch
Weblinks
- FSJ-ADiA.de Zivildienst im Ausland
- Bundesamt für den Zivildienst (BAZ)
- Zivildienst Treff (inklusive Forum)
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