Bettruhe

Aus Familienwortschatz
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Als Bettruhe bezeichnet man eine medizinische Maßnahme, bei welcher der Patient auch außerhalb der üblichen Schlafenszeiten im Bett liegen bleibt, um sich zu schonen und um zu regenerieren. Die Bettruhe wird in der Regel vom Arzt angeordnet. Bei nur eingeschränkter Bettruhe darf der Patient das Bett für bestimmte Verrichtungen verlassen, z.B. für den Gang zur Toilette oder auf den Nachtstuhl. Bei strenger Bettruhe (z.B. nach einer Lungenembolie) soll der Patient das Bett gar nicht verlassen, so dass u.a. auch die Körperpflege im Bett durchgeführt werden muss.

Damit der Patient die Bettruhe einhalten kann, ist ihm durch Telefon, Glocke, Rufanlage o.ä. die Möglichkeit zu verschaffen, vom Bett aus bei Bedarf Hilfe für bestimmte Verrichtungen zu rufen.

Für die Pflegeplanung ergeben sich Konsequenzen im Bereich der ATL "Sich bewegen" und der korrespondierenden Prophylaxen, wie der Dekubitusprophylaxe. Zu beachten ist auch, dass durch die Bettruhe die Möglichkeit des Patienten eingeschränkt wird, mit anderen in Kontakt zu treten.

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