Patient

Aus Familienwortschatz
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Der Begriff Patient kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie der Leidende, der Duldende.

Man bezeichnet damit einen kranken Menschen, der sich in medizinischer Behandlung oder Pflege befindet.

Durch die Pflegeversicherung ist eine eindeutige Definition für gepflegte Personen je nach Pflegestufe anhand des Zeitaufwands und der Art der Betreuung hinzugekommen. Die Personen sind ja definitionsgemäß keine Patienten, denn sonst wäre ja weiter die Krankenversicherung zahlungspflichtig. Aber das sollte ja der Unterschied, also genau nicht der Fall sein.

Weitere Bedeutungen, Bezüge

  • Im Rechtswesen sind damit einige Sonderregelungen verbunden, weil es um den Schutz einer schwachen Person geht, die vom Wissen und Können der anderen evtl. abhängig ist.
  • Der Begriff ist sprachlich auch verwandt mit dem Begriff Pathos, dem dramatischen Schauspiel im Gegensatz zur Komödie.

Siehe auch

Weitere Stichworte dazu: Aufklärung, Einwilligung/Zustimmung, Körperverletzung im Rahmen einer Heilbehandlung, Vertrag (nach BGB) - Arzt-Patienten-Verhältnis, Kundenorientierung, Totale Institution.