Arbeitgeberverband Pflege

Aus Familienwortschatz
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Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. ist eine Arbeitgeberorganisation von privaten, gewerbsmäßigen Pflegeunternehmen. Er vertritt die privaten Pflegeunternehmen in Abgrenzung zu den Pflegeanbietern der öffentlichen Hand, der Kirchen und der Wohlfahrtsorganisationen. Die Mitglieder des Verbands beschäftigen nach dessen Angaben ca. 200.000 Arbeitnehmer und damit knapp ein Viertel der in der Pflegebranche tätigen Arbeitnehmer.

Gründung und Mitglieder

Der Verband mit Sitz in Berlin ist im Juni 2009 aus dem Zusammenschluss der nach eigenem Bekunden acht größten deutschen privaten Pflegeunternehmen und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienstleistungen e.V. (bpa) hervorgegangen.

Dem Verband gehören derzeit folgende Unternehmen an

  • Avendi Senioren Service GmbH
  • Unternehmensgruppe Burchard Führer
  • Kursana Residenzen GmbH
  • Casa Reha Unternehmensgruppe (Casa Reha, Pro Vita und Sozialkonzept)
  • CURA Kurkliniken, Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH
  • Maternus Kliniken AG
  • Medicare
  • Curanum AG
  • Marseille-Kliniken AG
  • Phoenix-Unternehmensgruppe
  • Pro Seniore AG
  • Vitanas Pflegen und Wohnen

Der bpa, der ca. 6.000 Mitgliedseinrichtungen vertritt, ist im Arbeitgeberverband Pflege Mitglied ohne Tarifbindung (so genante OT-Mitgliedschaft).

Vorstand

Vorsitzender des Verbandes ist Thomas Greiner, der auch Vorsitzender des Vorstands des Dienstleistungskonzerns Dussmann-Gruppe ist. Zur Dussmann-Gruppe gehört die Kursana Residenzen GmbH und deren Tochtergesellschaften. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Kursana Jörg Braesecke ist auch stellvertretender Vorsitzender des Arbeitgeberverband Pflege. Weitere stellvertretende Vorsitzende sind Axel Hözler vom Vorstand der Marseille Kliniken und Friedhelm Fiedler von Pro Seniore.

Tarifpolitik

Bereits einen Monat nach seiner Gründung schloss der Arbeitgeberverband Pflege einen Tarifvertrag für Pflegehilfskräfte in der stationären Altenpflege. Seit dem 1. Januar 2010 ist der Tarifvertrag in Kraft. Er garantiert Pflegehilfskräften einen Einstiegslohn von mindestens 1.470 Euro brutto im Monat in den westdeutschen und 1.300 Euro brutto im Monat in den ostdeutschen Bundesländern. Das entspricht einem Stundenlohn von 8,50 Euro bzw. 7,50 Euro. Der Verband beabsichtigt, darüber hinaus ein umfassendes Tarifwerk für die Pflegebranche zu schaffen.

Vertragspartner sind auf Arbeitnehmerseite die medsonet-Die Gesundheitsgewerkschaft und der DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V., die beide Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund sind. Medsonet war erst im März 2008 gegründet worden. Über ihre Mitgliederzahl sowie über ihre Finanzierung macht die Medsonet keine Angaben. Nach einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Mai 2011 (Az: 1 BV 5/10 ) ist medsonet nicht tariffähig.

Der Vorsitzende Greiner des Arbeitgeberverband Pflege wurde im September 2009 in die Kommission berufen, die einen Mindestlohn für die Pflegebranche festgelegen sollte. Der Verband sprach sich von Anfang an für einen Mindestlohn aus und schlug vor, dass er bei 8,50 € im Westen und 7,50 € im Osten liegen soll. Nach sechsmonatiger Beratung einigte sich die Pflegekommission einstimmig. Demnach gilt ab dem 1. August 2010 für Pflegehilfskräfte eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in den alten und 7,50 Euro in den neuen Bundesländern.

Quellen

Siehe auch

Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche