Beleidigung

Aus Familienwortschatz
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Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung genannt) ist im weiteren Sinne jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person. Die strafrechtliche Relevanz ergibt sich aus den Paragrafen 185 bis 194 im StGB.

Über die strafrechtliche Relevanz hinaus kann die Beleidigung von den Betroffenen als kränkend empfunden werden. Beleidigungen können auch einen sozialen Aspekt haben, wenn sie als Form der Demütigung vor anderen eingesetzt werden.

Beleidigungen kommen signifikant auch in Pflegeheimen vor, und zwar sowohl in der Form, dass Pflegekräfte - meist aus Überforderung - Bewohner beleidigen, als auch ungekehrt, dass Bewohner und ihre Anghörigen Pflegekräfte beleidigen. So ergab eine Befragung von 80 Pflegekräften in neun Pflegeheimen, dass 40% der Pflegekräfte in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal von Bewohnern beleidigt worden waren[1]

Quellen

  1. Görgen, Thomas, Belastungen, Konflikte und Gewalt in stationären Altenhilfeeinrichtungen, Ergebnisse einer Befragung von Pflegekräften. Vortrag zur Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie e. V. am 19. September 2000 in Nürnberg


Weblinks

Siehe auch


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