Betreutes Wohnen

Aus Familienwortschatz
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Das Konzept "Betreutes Wohnen" soll alten Menschen auch bei Nachlassen der Leistungsfähigkeit und zunehmender Hilfebedürftigkeit eine selbständige Lebensführung in vertrauter Umgebung ermöglichen. Betreutes Wohnen ist nicht an eine bestimmte Wohnform gebunden, sondern ermöglicht in der eigenen Wohnung ebenso wie in einer Seniorenwohnung. Der Leitsatz für die Organisation der Hilfen nach dem Konzept betreutes Wohnen heíßt: Soviel Selbständigkeit wie möglich und soviel Hilfe wie nötig.

Bei einer strengen Definition des Begriffs "Stationäre Altenhilfe" gehört Betreutes Wohnen zum Bereich der offenen Altenhilfe. Dies gilt selbst dann, wenn diese Wohnform an eine stationäre Einrichtung organisatorisch oder baulich angeschlossen ist (mehrstufige Einrichtung; gelegentlich auch Seniorenzentrum genannt). Denn die Gestaltung des Tagesablaufs liegt vollständig in der Hand der Kundschaft.

Beim Betreuten Wohnen handelt es sich sehr oft um Wohnkauf-Angebote gewerblicher Bauträger (Immobilienmarkt), die (nur zum Teil) Normen des behindertengerechten Bauens berücksichtigen. Zusätzlich wird in einem langfristigen Vertrag eine Grundbetreuung, z. B. Hausmeisterservice, Hausnotruf und Rufbereitschaft eines Pflegedienstes u. ä. gegen Entgelt angeboten und vereinbart. Es wird aber auch in Form von Genossenschaften organisiert, evtl. unter Beteiligung eines Trägers der Wohlfahrtspflege.

Merkmale

  • Rehabilitation, Betreuung und Pflege nur auf Wunsch und mit gesonderter Vereinbarung (Pflegeplan) oder nur stundenweise. Evtl. ist eine dauerhafte Ausweitung auf 24 Stunden möglich.

Ziele

  • Verhinderung einer Heimaufnahme
  • Die Selbständigkeit des Bewohners langfristig erhalten, eigenständige Lebensführung ermöglichen
  • Vorübergehenden Hilfebedarf frühzeitig durch Beratungsangebote erkennen und abdecken (evtl. Fremdleistungen)


Aufgaben

  • Soziale Betreuung;
  • Hilfen zum täglichen Leben;
  • Tagesstruktur gewährleisten.


Die durch das "Betreute Wohnen" angebotende Leistung werden vertraglich festgelegt. Sie können umfassen:

  • Grundkosten für die Wohnung: Gemeinschaftseinrichtung, Heizung, Wasser, Strom, Müllabfuhr, Gartenpflege, Straßenreinigung, Privathaftpflichtversicherung u. a. .
  • Betreuungsgrundleistungen: Notruf und Notfallbereitschaft- Tag und Nacht., kulturelle Angebote, Verwaltungsleistungen und Beratungen.
  • Folgende Leistungen können gegen Entgeld hinzu gewählt werden: Verpflegung, Wäscheversorgung, Pflegeleistungen, Sonderleistung wie den Mahlzeitenbringedienst.

siehe auch

Literatur

  • Arend, S. (2005): "Auf gutem Weg", in: Altenpflege 10/2005, S.46-49
  • Pawletko, K. (2005): "Auf ganzer Linie", in: Altenpflege 10/2005, S.51-54
  • Hoffmann, A.T. (2005): "Auf leisen Sohlen", in: Altenpflege 10/2005, S.55-56