Betriebsveranstaltung
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Die Bruttoaufwendungen je Arbeitnehmer sind bis insgesamt 110 Euro (Freigrenze) je Veranstaltung kein Arbeitslohn
Die Bruttoaufwendungen je Arbeitnehmer sind bis insgesamt 110 Euro (Freigrenze) je Veranstaltung kein Arbeitslohn