Bundesversicherungsamt

Aus Familienwortschatz
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Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn. Es übt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren (d. h. mit einer Erstreckung über mehr als drei Bundesländer) Sozialversicherungsträger aus.

Das Bundesversicherungsamt wurde am 9. Mai 1956 durch das Bundesversicherungsamtsgesetz errichtet und hatte bis November 2000 seinen Sitz in Berlin. Entsprechend dem Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 hat das Bundesversicherungsamt im Gegenzug zur Übersiedlung der Bundesregierung nach Berlin seinen Sitz 1999 nach Bonn verlegt. Beim BVA sind ca. 590 Mitarbeiter beschäftigt. Sein Präsident ist Dr. Maximilian Gaßner.


Neben Aufsichtsaufgaben (wie Genehmigung von Satzungen, Prüfung der Haushalte und der geschäftsmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltung) obliegen dem BVA u. a.

  • die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse zur Sozialversicherung (2004: rund 79 Mrd. €),
  • die Durchführung des Risikostrukturausgleichs der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • die Zulassung von Disease-Management-Programmen,
  • die Verwaltung des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung (Ende 2004: 1,22 Mrd. €),
  • die Durchführung des Finanzausgleichs unter den Pflegekassen (2004: 260 Kassen),
  • die Aufgaben der Überleitungsanstalt Sozialversicherung (ÜLA) und
  • die Zahlung von Mutterschaftsgeld an nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen (ca. 18.000 Anträge/Jahr).

Anfang Mai 2011 schloss das Bundesversicherunsamt als Aufsichtsbehörde die City BKK wegen mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zum 1. Juli 2011


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