Ehe
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Die Ehe bezeichnet eine Lebensgemeinschaft, die in besonderer Form durch eine standesamtliche oder/und kirchliche Trauung vollzogen wird. Der Bund für das Leben, wie er traditionell bezeichnet wurde, ist heute statistisch nicht mehr für die Ewigkeit. Im Gegensatz zu einer Paarbeziehung ohne Trauschein, bedarf die Ehe in Deutschland der Scheidung durch ein Gericht.
- Das Symbol der Verbindung zwischen Eheleuten in Deutschland ist traditionell der Ehering.
- Der Eheschließung voraus geht oft die Zeit der Verlobung.
- Ehepartner profitieren im Steuerrecht von der Ehe.
- Die Ehe fällt in den Schutzbereich nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz.