Fachgesundheits- und KinderkrankenpflegerIn für die Pflege in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Aus Familienwortschatz
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Die Weiterbildung Fachgesundheits- und KinderkrankenpflegerIn für die Pflege in der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Fachgesundheits- und KrankenpflegerIn für die Pflege in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgt als zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang.

Zugangsvoraussetzungen

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nrn. 1 oder des Krankenpflegegesetzes in der Fassung vom 04. Juni 1985.
  • Eine in der Regel mindestens zweijährige Berufserfahrung nach Erteilung der Erlaubnis in der Gesundheits-und Krankenpflege-, Gesundheits-und Kinderkrankenpflege, davon mindestens ein Jahr in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Einrichtung und die dortige Bewährung.


Sie ist eine landesrechtlich geregelte berufsbegleitende Weiterbildung im Gesundheitswesen und schliesst mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese beinhaltet einen praktischen, einen schriftlichen und mündlichen Teil und führt zu einer neuen geschützten Berufsbezeichnung.

Hinweis: Die Abschlussbezeichnungen können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein.

Siehe auch:

Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung