Fachgesundheits- und Krankenpfleger/In für psychiatrische Pflege

Aus Familienwortschatz
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Die Weiterbildung Fachgesundheits- und KrankenpflegerIn für psychiatrische Pflege , Fachgesundheits- und KinderkrankenpflegerIn für psychiatrische Pflege oder FachaltenpflegerIn für psychiatrische Pflege (WeiV-OP) vom 11. April 1995 erfolgt als zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang. Sie besteht aus mindestens 720 Stunden theoretischem Unterricht à 45 Minuten und mindestens 2000 Stunden praktischer Weiterbildung à 60 Minuten.

Zugangsvoraussetzungen

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nrn. 1 oder des Krankenpflegegesetzes in der Fassung vom 04. Juni 1985
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Altenpflegegesetzes in der Fassung vom 19. Juni 1994
  • Eine in der Regel mindestens zweijährige Berufserfahrung nach Erteilung der Erlaubnis in der Gesundheits-und Krankenpflege-, Gesundheits-und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege, davon mindestens ein Jahr in einer psychiatrischen Einrichtung und die dortige Bewährung.
  • Die Weiterbildung schliesst mit einer staatlichen Prüfung ab, diese beinhaltet einen praktischen, einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Zudem erlangt man durch sie eine neue geschützte Berufsbezeichnung.

Siehe auch:

Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung