Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen

Aus Familienwortschatz
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Per Weiterbildung können Pflegende (und Kaufleute in gesundheitlichen Breichen) sich zum Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen ausbilden lassen.

Arztpraxen und Krankenhäuser, Krankenkassen und Kureinrichtungen, Reha-Zentren, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste können aufgrund der zahlreichen Mitbewerber nur bestehen, wenn sie nach modernsten betriebswirtschaftlichen Methoden gemanagt werden und es ihnen gelingt, ihre Kosten ohne Qualitätsverluste zu optimieren.

Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen verfügen auf Grund ihrer Berufserfahrung und der im Lehrgang vermittelten kaufmännischen und Management-Kenntnissen über die Qualifikation, Führungspositionen in Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, bei Trägerorganisationen, ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten sowie für Beratungs- und Koordinationstätigkeiten in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen oder Versicherungen zu übernehmen.

Die notwendigen Kenntnisse vermittelt diese Weiterbildung.

Fortbildungsinhalte

  • Aspekte der Volkswirtschaft / Betriebswirtschaft
  • Personalwirtschaft
  • Marketing
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung und Controlling
  • Rechnungswesen (Jahresabsschluss, Buchführung, Kosten / Leistungsrechnung )
  • Kommunikation und Informationstechnologie
  • Sozial / Gesundheitsökonomie

Die Fortbildung kann entweder berufsbegleitend binnen 18-24 Monaten oder in Vollzeit binnen drei Monaten[1] absolviert werden.

Zur Hälfte des Lehrgangs erfolgt in der Regel die Prüfung zum Dienstleistungsfachwirt. Nach Absolvieren der gesamten Lehrgangs erfolgt die Prüfung zum Fachwirt für Sozial- und Gesundheitswesen (spezifischer Teil)

Prüfung

Die Prüfung erfolgt vor einer Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsgebühren belaufen sich auf ca. 500-800 Euro.

Teil I: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (früher = "Dienstleistungsfachwirt")

  • Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, Recht, Steuern
  • Unternehmensführung, Controlling und Rechnungswesen
  • Personalwirtschaft

Teil II: Handlungsfeldspezifische Qualifikationen

  • Sozial- und Gesundheitsökonomie
  • Rechtliche Bestimmungen im Sozial- und Gesundheitswesen (u.a. Haftungsrecht, Heim- und Betreuungsrecht, Sozialgesetzgebung)
  • Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen
  • Management im Sozial- und Gesundheitswesen

Beide Teile schließen jeweils mit einer Prüfung, entwickelt, durchgeführt und zertifiziert von der Industrie- und Handelskammer (IHK), ab.

Endprüfung

Folgende Prüfungsteile werden bei der Endprüfung abgefragt:

  • Sozial und Gesundheitsökonomie (1)
  • Marketing (2)
  • Recht (da kann alles von HGB,BGB,StGB,Heimgesetz,Sozialrecht,Steuerrecht etc. dran kommen)(3)
  • Management (4)

Abschließende erfolgt noch eine mündliche Prüfung.

Wer einen Fernlehrgang[2] zum Fachwirt für Sozial- und Gesundheitswesen anstrebt, der sollte bereits über gute bis sehr gute Vorkenntnisse in allen Bereichen verfügen, denn die schulischen Unterlagen reichen oft nicht aus, um den IHK Anforderungen gerecht zu werden.

Weiterbildung

Berufsbegleitende Lehrgänge finden in aller Regel 2x wöchentlich und zusätzlich ganztags an Wochenendtagen statt.

Als eine der wenigen Bildungseinrichtungen bietet die HWBR Pflegeschule Rostock einen dreimonatigen Vollzeitkurs sowie in sechs zweiwöchigen Blockkursen innerhalb von 12 Monaten an. Dabei werden insbesondere die Bereiche Küche und Hauswirtschaft durch die angegliederte Hotelschule praxisorientierter berücksichtigt als es bei klassischen Kursen im Unterrichtsraum möglich ist.

Wer alle Karrierechancen miteinander vereinigen möchte, nutzt einen Kombilehrgang "Fachwirt inklusive PDL"[3], der auch vollständig über Meister-BAFöG gefördert werden kann.

Aus- und Weiterbildungsstätten

Einzelnachweise