Gewalt

Aus Familienwortschatz
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Der Begriff Gewalt wird überwiegend benutzt, wenn etwas mit körperlicher Gewaltanwendung oder mit Ausübung von Zwang zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden - vor allem psychischem Zwang im Sinne einer Nötigung - etwas gegen den Willen der betroffenen Person durchgesetzt werden soll.

In einem allgemeinen / übertragenen Sinn kann Gewalt auch die Fähigkeit des Staates oder einer Herrschers bezeichnen, Gesetze gegenüber Einzelpersonen durchzusetzen - die Staatsmacht. Die "Bewaffnete Macht" ist ein anderes Wort für das Militär und Gerichte sind die rechtsprechende Gewalt in einem Staat.

Sehr oft wird auch dann von Gewalt in der Pflege gesprochen, wenn eigentlich von anderen Formen von konflikthafter Beziehung zwischen den Beteiligten die Rede ist. Dabei wäre es zur Klarheit sinnvoll, genau zwischen Gewaltanwendung und problemhaftem Handeln (z.B. übe Beleidigungen, Vernachlässigung) zu unterscheiden, um nicht Beteiligte fälschlich als Gewalttäter zu kriminalisieren und das Berufsfeld Pflege generell zu diskriminieren.

Siehe auch

Weblinks


vgl. Wikipedia: "Gewalt"




vgl. Wikipedia: "Pflegeskandal"



Literatur

Wenn aus Pflege eine Tortur wird.] In: FAZ vom 31. Januar 2011 (Gewalt im Heim oder im Haus ist oft unterschwellig. Hilfsbedürftige und Pfleger quälen sich oft wechselseitig. Und mit der steigenden Zahl an Pflegefällen werden immer öfter Grenzen überschritten.)