Hörsturz

Aus Familienwortschatz
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Beim Hörsturz handelt es sich um eine akute Schwerhörigkeit oder einen Hörverlust (Taubheit, Schallempfindungsstörung) ohne erkennbare Ursache. Der Hörsturz kann einseitig, beidseitig oder auch wechselseitig auftreten und mit Ohrgeräuschen einhergehen. Eine wirksame Therapie ist bisher nicht nachgewiesen.

Mögliche Ursachen

Die Pathogenese des Hörsturzes ist noch ungeklärt. Als mögliche Ursachen werden vermutet:

Symptome

  • Schallempfindungseinschränkung oder -verlust (Gefühl wie "Watte in den Ohren")
  • häufig mit Ohrgeräuschen wie Pfeifen, Rauschen, Klingeln, Heulen, Piepsen, Brummen (Tinnitus) in unterschiedlicher Tonhöhe oder mit Druckgefühl einhergehend
  • Zusätzlich kann Schwindel auftreten.

Diagnose

Sinnvoll ist die neurologische und internistische Untersuchung von Hörsturzpatienten in Hinblick auf Risikofaktoren, die das Gefäßsystem betreffen.

Verlauf

  • Meist gute Prognose.
  • Je ausgesprägter der Hörverlust ist, um so geringer wird jedoch die Chance der völligen Ausheilung.
  • Sollte nach 48 Stunden keine Besserung eingetreten sein, empfiehlt es sich, einen HNO-Arzt aufzusuchen. Ein Hörsturz ist kein Notfall, sondern als Eilfall einzustufen, obwohl der plötzlich auftretende Hörverlust in Einzelfällen panische Reaktionen auslösen kann. Aufgrund einer weit verbreiteten - nicht belegten - Annahme, dass ein Hörsturz Vorbote eines Schlaganfalls sein soll, bestehen gewisse Erwartungen seitens des Patienten an die Mediziner, sofortige Maßnahmen einzuleiten, was dazu führt, dass immer noch Therapieverfahren angewandt werden, deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist.

Therapie

Alle angewandten Therapieformen sind in ihrer Wirksamkeit bisher nicht wissenschaftlich belegt worden, was z.T. auch damit zusammenhängt, dass die Hörbeeinträchtigung in vielen Fällen innerhalb weniger Tage spontan zurückgeht. Durchblutungsfördernde Maßnahmen, z.B. Infusionen mit HAES®-Lösung 10% (250-500 ml täglich) und Dusodril® oder Ringerlösung mit Tebonin®, die Gabe von Pentoxifyllin oder Behandlungen mit Glucocorticoiden müssen daher kritisch betrachtet werden, da diese Wirkstoffe z.T. erhebliche unerwünschte Wirkungen mit sich bringen. Unter Umständen kann eine Sedierung während der ersten Tage nötig sein. Die Kosten der Behandlungen (bis auf die evtl. notwendige Sedierung) werden nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen, sondern privat in Rechnung gestellt.

Pflegerische Maßnahmen

  • Bettruhe;
    • ruhige Atmosphäre schaffen, z.B. anstrengende Besuche einschränken, Fernseh-/Radiokonsum begrenzen oder ganz abraten ("Abschalten")
  • entspannende Methoden anbieten/durchführen
  • unter Umständen in den ersten Tage teilweise Übernahme der Körperpflege
  • Einhaltung/Überwachung der medikamentösen Therapie, ggf. Pflege des Venenzugangs
  • Patienten beraten: Stressituationen auch nach Entlassung vermeiden

Weblinks

Quelle

  • Markus Suckfüll: Hörsturz: Erwägung zur Pathophysiologie und Therapie, Deutsches Ärzteblatt Int 2009, 106 (41); 669-676


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