Hauswirtschaft

Aus Familienwortschatz
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Der Begriff Hauswirtschaft bezeichnet zweierlei: die in einem Haushalt für sich selbst zu erledigenden Hausarbeiten durch Privatpersonen (pflegerisch: ein Teil der Alltagsaktivitäten - ATL) oder die berufliche Tätigkeit in einem fremden Haushalt, z. B. durch Hauswirtschaftliche Helferinnen der Sozialstation, einen Butler oder das "Dienstmädchen" (alter Ausdruck für Hausangestellte). Dazu gehören die Nahrungszubereitung, Vorratsbeschaffung, Kinderpflege, Vorbereitung der Körperpflege, Wäschepflege, Sauberkeit des Wohnbereichs und weitere Arbeiten zum Ermöglichen des Zusammenlebens einer Familie bzw. Gruppe von Personen.


Hauswirtschaftliche Tätigkeiten können auch einzeln an verschiedene Berufe/Berufsgruppen delegiert werden.


Evtl. weiterführende Stichworte: Hauswirtschaftslehre als Unterrichtsfach, Oecotrophologie (Ökotrophologie) als Fachgebiet an deutschen Hochschulen, Haushälterin oder Hauswirtschafter/-erin als Beruf

Die Unterscheidung zwischen Pflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeit ist zwar begrifflich relativ leicht jedoch kann die Ausführung evtl. nahtlos in einander übergehen, z. B.: die Nahrungszubereitung ist die hauswirtschaftliche Tätigkeit, das Geben der Nahrung bei einer erwachsenen Person ist Pflege.

Weblinks

Siehe auch