Heimbetreiber

Aus Familienwortschatz
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Der Heimbetreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Einrichtung betreibt, in der Personen wohnen, um dort zur Bewältigung eines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs mit Pflege und Betreuungsleistungen versorgt zu werden. Die Unterbringung erfolgt in der Regel aufgrund eines Heimvertrags. Es gibt staatliche oder private, gewerbliche oder gemeinnützige Heimbetreiber.

Die Heimbetreiber sind die Träger der Heime. Der Träger stellt Personal und Sachmittel zur Verfügung. Er hat für die Kosten aufzukommen und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Der Träger oder eine Vereinigung gleicher Träger ist Vertragspartei für den Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen sowie für die Pflegesatzvereinbarungen. Er ist Partei des Heimvertrags mit dem Heimbewohner.

Es gibt staatliche Träger in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (z.B. Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie Städte und Gemeinden) und freie Träger in privatrechtlicher Rechtsform, zum Beispiel eingetragener Verein oder GmbH. Private Träger können gewerblich, also mit Gewinnerzielungsabsicht, oder nicht gewerblich sein. Die nicht gewerblichen Träger gehören in der Regel einem Wohlfahrtsverband an.

Siehe auch