Hygienefachkraft

Aus Familienwortschatz
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Die Hygienefachkraft (HFK) erfüllt zahlreiche Aufgaben im Bereich der Infektionsprävention: so werden Schulungen, Fortbildungen aber auch persönliche Informationsgespräche zu bestimmten Fragestellungen im Umgang und der Vermeidung mit Infektionserkrankungen oder krankmachenden Keimen durchgeführt. Insbesondere zu den weiter zunehmenden Infektionen mit Keimen mit Mehrfachresistenzen (MRSA, VRE, ESBL etc.) tauchen immer wieder Fragen auf, zu denen die Hygienefachkraft Stellung beziehen muss.

Grundlage für die Tätigkeit als HFK findet sich in der vom Robert-Koch-Institut herausgegebenen Handbuch zur "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention". So sind seit August 2009 nach bestimmten Formeln errechnete Anzahl von HFK's zu beschäftigen. Dabei zählen die Anzahl der vorgehaltenen Krankenhausbetten von Normalstation, Intensivstation, die Anzahl der ambulant versorgten Patienten etc. nach einem bestimmten Schlüssel zur Berechnung des Stellenbedarfs an HFKs. Insgesamt ist ein deutlich gestiegenen Personalbedarf für die Krankenhaushygiene erkennbar.

Weiter finden sich auch die Ausbildungsrichtlinien sowie Voraussetzung zur Ausbildung als Hygienefachkraft in der RKI-Richtlinie wieder. In diesem Buch findet sich auch die Beschreibung des Tätigkeitskatalogs als Hygienefachkraft: Schulungen, Fortbildungen, Umgebungsuntersuchungen, persönliche Informationsgespräche.

Mit der Einführung des Infektionsschutzgesetzes wird auch die Surveillance von nosokomialen Infektionen für die Krankenhäuser vorgeschrieben. Da die Hygienefachkräfte über ein spezielles Wissen verfügen, wird ihnen daher meist die Durchführung dieser Surveillance delegiert.

Am Landesgesundheitsamt Stuttgart wird die Weiterbildung zur Hygienefachkraft in Vollzeit in einem Jahr oder Teilzeit in zwei Jahren angeboten.

Sie wirkt mit an Plänen/Standards/Dienstanweisungen zum bzw. zur