Landeswohlfahrtsverband

Aus Familienwortschatz
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Landeswohlfahrtsverband wird mit LWV abgekürzt. Der jeweilige Landeswohlfahrtsverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, ist er eine Behörde. Er erfüllt als Verband der Kommunen und Landkreise staatliche überörtliche Aufgaben (Fachausdruck: Überörtlicher Träger) innerhalb eines Bundeslandes. Er ist also kein Wohlfahrtsverband im karitativen, ehrenamtlichen Sinn!

Landeswohlfahrtsverbände bestehen in den Bundesländern Hessen und Sachsen. Etwas sehr ähnliches besteht in Baden-Württemberg, Landschaftsverbände in NRW.

Landeswohlfahrtsverbände

Hauptsächlich die Landräte tragen dort zu Entscheidungen bei. Dieser Kommunalverband "sichert" überörtlich die Jugend-, Sozialhilfe, Kriegsopfer- und Schwerbehindertenfürsorge. Seit 1.1.2000 ist er nicht mehr der überörtliche Träger der stationären Altenhilfe. Er fördert und koordiniert die kommunalen Tätigkeiten mit denen der freien Wohlfahrtsverbände(darf aber mit diesen nicht verwechselt werden.

Neuer Name in Baden-Württemberg: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

Der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern (LWV-WH) sowie der Landeswohlfahrtsverband Baden (LWB) wurden im Zuge der Verwaltungsreform des Landes Baden-Württemberg zum 31.12.2004 aufgelöst.

Die bisherigen Aufgaben der Landeswohlfahrtsverbände in BW wurden aufgeteilt und an die Stadt- und Landkreise sowie an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (http://www.kvjs.de) übergeben.

Landschaftsverbände in NRW

In Nordrhein-Westfalen nehmen die so genannten Landschaftsverbände die Aufgaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers wahr. Auch hier handelt es sich um öffentlich-rechtliche Kommunalverbände der Kreise und kreisfreien Städte. Es gibt den Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster und den Landschaftsverband Rheinland mit Sitz in Köln.


siehe auch: