Mpg
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Leider ein doppelt angelegter Artikel zum Medizinproduktegesetz – hier unter der Abkürzung (MPG)
- alle medizinischen Geräte und Hilfsmittel unterliegen dem MPG, z. B. RR-Gerät, Schere, Infusomat usw.
- die Vorschriften dienen dem Schutz und der Sicherheit der Pat. , Mitarbeitern und Dritten (z.B. Angehörigen)
Unterteilung:
- nicht aktives Medizinprodukt:
- Produkte, die durch unmittelbare Körperkraft des Anwenders oder Patienten betrieben werden oder die auf durch Schwerkraft erzeugte Energie angewiesen sind z.B. Spritzen, Schwerkraftinfusion
-aktives Meditinprodukt:
- benötigt zum Betrieb eine Stromquelle oder andere Energiequellen z.B. Herzschrittmacher, EKG, Infusomat
Klassifizierung der Medizinprodukte nach deren Gefärdungspotential:
1. Thermometer, Augenklappe 2. OP- Handschuhe, Spritzen 3. Blutbeutel, Hämodilysatoren 4. Braunüle, Herzklappen
Allgemeine Anwenderpflicht:
- Medizinprodukt (MP) nur zweckbestimmend nach MPG anwenden
- keine MP mit Mängel anwenden
- keine MP anwenden, bei denen das Verfallsdatum abgelaufen ist
- alle, die ein MP anwenden, müssen Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis im Umgang mit dem MP haben
Umgang mit aktivem MP:
- Einweisungspflicht (durch Hersteller)
- auf Station darf der Anwender (PK) nur vom Gerätebeauftragten eingewiesen werden
- Funktionsprüfung vor jeder Inbetriebnahme
- Vorkommnisse an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte melden
- Medizinproduktebuch muss vorhanden sein ( beim Sicherheitsbeauftragten)
- bei Unklarheiten die Gebrauchsanweisung lesen!