Organspendeausweis

Aus Familienwortschatz
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Organspendeausweis Vorderseite

Der idealerweise bei den Ausweispapieren liegende Organspendeausweis ist eine schriftliche Willensbekundung für den Todesfall. Er beruht auf der in Deutschland gültigen erweiterten Zustimmungslösung zur Organspende, die in §3 und §4 des Transplantationsgesetzes verankert ist. Angehörige und behandelnde Ärzte können anhand dieses Ausweises erkennen, ob die ausstellende Person nach Feststellung ihres Todes mit einer Spende von Organen und Gewebe zu medizinischen Zwecken einverstanden ist bzw. die Entnahme ganz oder teilweise ausschließt.

Entscheidungskriterien

Gründliche und unabhängige Information über alle Aspekte einer Organ- und/oder Gewebeentnahme ist die Voraussetzung für eine freie Entscheidung für oder gegen Organspende. Kriterien dafür können sein:

  • Wird die Entscheidung durch moralischen Druck beeinflusst?
  • Inwieweit wird das Vorleben des potentiellen Spenders in Hinblick auf Infektionsschutz für den Empfänger beleuchtet, wie Vorerkrankungen, sexuelle Orientierung und Praktiken?
  • Was passiert mit dem potentiellen Spender, wenn die Umstände eingetreten sind, die eine Organentnahme ermöglichen? Nach der Hirntoddiagnostik, die den Zeitpunkt des Todes festlegt (nämlich der Abschluss der dazu nötigen Maßnahmen), wird aus dem Intensivpatienten ein weiterhin beatmeteter Toter (oder doch eher Sterbender?), dessen Körper bis zur Explantation die zum Organerhalt nötigen Funktionen aufrechterhalten muss. Der Zeitraum kann dabei mehrere Tage betragen. In dieser Zeit ist der Intensivpflegeplatz blockiert, so dass eventuell ein anderer Schwerkranker dort nicht versorgt werden kann.
  • Welche Belastungen können dadurch auf eventuelle Angehörige zukommen? Erfahren sie Unterstützung durch Fachpersonal vor, während und nach der Explantation?
  • Ist der Gedanke, dass ein Teil von ihm woanders weiterlebt, ein hilfreicher und tröstlicher oder eher ein abschreckender für den Spender und seine Angehörigen?
  • Was geschieht mit dem entnommenen organischen Material? Dient es zur direkten Rettung von Leben oder wird es z.B. in Form von daraus hergestellten Arzneimitteln verteilt, in der Schönheitschirurgie verwendet, o.ä.?
  • Wie sieht der Leichnam des Spenders nach der Explantation aus, wie wird mit ihm umgegangen? Bekommen Angehörige genügend Raum und Zeit zum Abschiednehmen?

In Anbetracht der vielen möglichen Fragen ist es sinnvoll, sich nicht nur auf das Ausfüllen eines Organspendeausweises zu beschränken, sondern möglichst frühzeitig das Gespräch mit der eigenen Familie über die eigenen Vorstellungen zu suchen. Das kann ebenso für das Verfassen einer Patientenverfügung gelten.

Argumente für die Organspende

Weltweit herrscht ein Mangel an Spenderorganen, so dass inzwischen lange Wartelisten bestehen. Die Angaben über die Wartezeiten, z. B. für eine Spenderniere in Deutschland, variieren; sie sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und betrugen Anfang 2005 ca. 6-8 Jahre. Viele Patienten versterben während der Wartezeit auf ein neues Organ an ihren schweren Krankheiten. Eine erfolgreiche Organspende erlaubt anderen Menschen mit - unter Umständen jahrelanger - schwerer Krankheit durch Transplantation eine Verbesserung ihrer Lebensqualität und eine - weiterhin begrenzte - Lebenszeitverlängerung.

Argumente gegen Organspende

  • Unsicherheit in Bezug auf das Hirntod-Konzept hält viele Menschen davon ab, sich als mögliche Organspender zur Verfügung zu stellen. Selbst einige Anästhesisten narkotisieren Hirntote vorsichtshalber vor der Explantation, obwohl die Bundesärztekammer dies für nicht notwendig erklärt.
  • Für manche Menschen ist die Organentnahme bei Verstorbenen gleichbedeutend mit einer Verstümmelung des Leichnams und Störung der Totenruhe. In einigen Religionen bzw. Glaubensrichtungen ist die Spende oder der Empfang von Organen nicht gestattet.

Rechtsfragen beim Ausweis

Die unterschiedliche Rechtslage in den Ländern innerhalb der EU zur Frage der Zustimmung kann als der Hauptgrund dafür angesehen werden, dass in Ländern wie Spanien (27 Spender pro Mio. Einwohner und Jahr) und Österreich (24 Spender) mehr Organe gespendet werden als in den Niederlanden (16 Spender) oder Deutschland (13 Spender). Das Verfahren sollte von gesellschaftlichem und individuellem Konsens getragen sein. Mit der Zustimmungslösung, wie sie auch in erweiterter Form in der BRD gilt, wird eine höhere Hürde aufgestellt, die zunächst ohne jede Handlung/Absichtserklärung davon ausgeht, dass aus keiner Leiche ohne vorliegende Zustimmung Organe und/oder Gewebsteile entfernt werden dürfen.

Die Widerspruchslösung anderer Länder kehrt dies um: Organ- und Gewebsentnahmen unterbleiben nur, wenn dies ausdrücklich verlangt worden ist. Dahinter steht u.a. die Frage, ob Eigentum an einem Leichnam begründet werden kann und soll.

Ob die Träger des Organspendeausweises und die Unterschrift von der selben Person rechtsverbindlich abstammt, ist zunächst nur eine Frage des ersten Anscheins. In Zweifelsfällen würde jeder Arzt auf eine genaue Überprüfung drängen, um spätere ethische und rechtliche Vorwürfe auszuschließen.

Eine zu beachtende Formvorschrift existiert in der BRD nicht. Das Ausweisformular kann auch einfach als Mustervorlage abgeschrieben werden. Durch seine Optik fällt es allerdings bei den Ausweispapieren schnell auf.

Sollten Angehörige einer Organspende trotz Ausweis oder ähnlicher Willensverfügung widersprechen, so sollte dem entsprochen werden, da nicht jeder Angehörige mit solch einer Entscheidung (und deren Folgen für das persönliche Abschiednehmen) problemlos weiterleben kann, auch wenn die Entscheidung vom potentiellen Spender selbst getroffen wurde.


Aufbau des Organspendeausweis

Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse

"Für den Fall, dass nach meinem Tod [...], erkläre ich [...] (es folgt eine Auswahl mehrerer möglicher Vorgehensweisen, wovon eine Möglichkeit durch Ankreuzen ausgewählt werden kann sowie Platz für Anmerkungen und ggf. Angabe von Namen, Anschrift und Telefonnummer von der Person, die anstelle des Ausweisträgers entscheiden soll)

Datum, Unterschrift

organspende.de

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Abkürzung BZgA)) betreibt zur allgemeinen Information die Seite

Dort ist ein Muster des Organspendeausweis abgebildet.

Sie enthält Informationen zu folgenden Abschnitten:

  • Ich entscheide selbst.
  • Wer kommt als Organspender in Frage?
  • Zur Lebendspende
  • Organspende - eine Frage des Alters?
  • Welche Organe können gespendet werden?
  • Wann ist ein Mensch tot?
  • Wie verläuft eine Organspende?
  • Wer erhält ein Organ?
  • Mehr über Transplantationen
  • Leben mit einem transplantierten Organ
  • Fragen-Liste - FAQ
  • Die 5 wichtigsten Hinweise zum Organspendeausweis
  • Wissensquiz
  • Selbsthilfegruppen
  • Arztpraxen
  • Journalisten
  • Transplantationsgesetz - Sicherheit für jeden
  • Gesetzliche Regelungen in Europa
  • Download- und Vorlagen-Bereich
    • zusätzliche Broschüren, Ausweismuster als pdf-Datei
    • Wie auch immer die gesetzlichen Bestimmungen im evtl. Urlaubsland lauten, ist es immer ratsam vor dem Urlaub einen ausgefüllten Organspendeausweis zu den Ausweispapieren zu legen - dazu wird ein Beiblatt in neun Sprachen angeboten.
  • Neu ist die Möglichkeit den Organspendeausweis auch direkt im Internet als online-Formular auszufüllen, auszudrucken und ihn zu den Personalpapieren zu legen.

Ebenfalls wird auf weitere Literatur, auch kontroverser Art, hingewiesen.


Mündliche Informationen

Persönliche Fragen werden gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800 90 40 400 beantwortet (Infotelefon Organspende)

Literatur

  • Vera Kalitzkus: Dein Tod, mein Leben. Suhrkamp Verlag, 1. Auflage, Frankfurt/Main 2009; ISBN 978-3-518-46114-3

siehe auch:


Weblinks


vgl. Wikipedia: "Organspendeausweis"