Praxisanleiter

Aus Familienwortschatz
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Praxisanleiter sind in einer Pflegeausbildung für die praktische Anleitung der Auszubildenden am jeweiligen Arbeitsplatz zuständig. Außerdem sollen/können sie bei der Erstellung von Zwischen- und Regelbeurteilungen mitwirken. Ihre Tätigkeit dabei heißt Praxisanleitung. Sind sie auch für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter oder für Praxisbegleitung älterer in den Beruf "wieder eingestiegener" Mitarbeiter zuständig, dann werden sie in der Regel Mentoren genannt.

So schreibt z.B. das neue Krankenpflegegesetz (seit 2004 in Kraft getreten) eine ausreichende Anzahl von Anleitern vor, die über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen müssen. Die Berufserfahrung sollte mindestens 2 Jahre betragen. Grund für die Änderung der Stellung des Praxisanleiters im Pflegeteam ist die Einführung von der so genannten Lernfeld-orientierterten Ausbildung.

Die Praxisanleiterin arbeitet bei der praktischen Ausbildung mit den Lehrern für Pflegeberufe zusammen und sind in der Gesundheits- und Krankenpflege Fachprüfer bei der staatlichen Prüfung. Es gibt Praxisanleiter, die ihre Tätigkeit in Vollzeit ausüben oder neben der "normalen" pflegerischen Tätigkeit anleiten. Die Grenze zum so genannten Mentor ist hier noch etwas unscharf. Mentoren sind keine hauptberuflichen Anleiter. Stationsgebundene Praxisanleiter sind i. d. R. der jeweiligen Stations- oder Bereichsleitung, wie auch bei ihrer sonstigen pflegerischen Tätigkeit, unterstellt.

Praxisanleiterinnen/Mentorinnen sind ebenfalls in den Bereichen der Fachweiterbildungen für die Anleitung und praktische Prüfung der Teilnehmer zuständig, wenn sie selber auch eine Fachweiterbildung in dem jeweiligen Bereich absoviert haben. Sie sind dann in der Regel neben dem zuständigen Lehrer der zweite Fachprüfer in der praktischen Prüfung.

Aus- und Weiterbildung

Lehrgänge zum Praxisanleiter werden bundesweit berufsbegleitend binnen 10-12 Wochen angeboten.

Als einer der wenigen Bildungseinrichtungen bietet die HWBR Pflegeschule Rostock den Lehrgang auch in 4 Wochen Vollzeit[1] an. Zudem bietet die HWBR Pflegeschule Rostock optional eine Prüfung vor der Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern[2] mit Abschluss und Titel zum Geprüften Praxisanleiter (BA)[3] an, der neben der vollumfänglichen inhaltlichen Anerkennung durch die Kassen für die Absolventen den besonderen Wettbewerbsvorteil bietet, nicht nur eine Teilnahmebestätigung sondern einen echten Prüfungs- und Kenntnisnachweis zu besitzen.

Literatur

  • Gabriele Baumhard, Helene Brüne u. a.: Praxisanleitung in der Pflege - Handbuch mit CD. Autorengruppe der Gemeinschaft zur Förderung der Krankenpflege e.V. (Ekkehard Marschelke als Hrsg.). W. Tietzsch Verlag, Meßstetten/Tieringen. 2007. 217 Seiten. ISBN 3938289007
  • Else Gnamm, Sieglinde Denzel, Lucio Cecconi: Praxisanleitung: Beim Lernen begleiten. Thieme, Stuttgart, 2003 - 2. Auflage. 198 Seiten. ISBN 3131098228
  • Christian Lummer: Praxisanleitung und Einarbeitung in der Altenpflege. Pflegequalität sichern - Berufszufriedenheit verstärken. Hannover, Schlütersche, 2001 und 2005. ISBN 3877066046.
  • Ruth Mamerow: Praxisanleitung in der Pflege. Springer, Berlin, 2006. 245 Seiten. ISBN 3540294694
  • Ingrid Völkel: Praxisanleitung in der stationären und ambulanten Altenpflege. Verlag Urban & Fischer, München. 2005. 216 Seiten. ISBN 3437478303

Zeitschriftenbeiträge:

  • Henzel, B. (2005) "Weiterbildung für die Praxisanleitung: Erfolgsfaktor Theorie-Praxis-Transfer", in: Pflegezeitschrift 58(9); S.571-573
  • Knoch, T.; Klünder, M. (2005) "Praxisanleitung in der Altenpfleg: Eine Investition für die Zukunft", in: Pflegezeitschrift 58(9); S.574-575
  • Jens Kreikenbaum: Gehören Mentoren bald der Vergangenheit an? In: Pflegezeitschrift, Heft 2/2003, S. 123-125

Einzelnachweise

siehe auch