Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens

Aus Familienwortschatz
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Die deutsche Bundesregierung hat am 24. Februar 2010 eine Kommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens unter Vorsitz des Gesundheitsministers Philipp Rösler gebildet. Sie soll einen Vorschlag zur schrittweisen Überführung der bisherigen Finanzierung des Gesundheitswesens mit häftigen Beiträgen in ein Versicherungssystem mit "mehr Beitragsautonomie" (sprich privaten Anteilen), regionalen Differenzierungsmöglichkeiten, einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen (bei einem Sozialausgleich. Es ist dabei die Rede von einer Kopfpauschale oder Gesundheitsprämie) sowie mit einem festgeschriebenen Arbeitgeber-Beitrag erarbeiten.

Mitglieder der Regierungskommission

  • Bundesminister für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler (Vorsitzender),
  • Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière,
  • Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
  • Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble,
  • Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle,
  • Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen,
  • Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner,
  • Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder.

Es ist eine enge Zusammenarbeit mit den die Regierung tragenden Bundestagsfraktionen aus CDU/CSU und FDP geplant. Deren Gesundheitsexperten sind Jens Spahn (CDU), Johannes Singhammer (CSU), Heinz Lanfermann (FDP) und Ulrike Flach (FDP). Ferner können Experten der Bundesländer oder auch externe Sachverständige herangezogen werden.

Weitere Ziele

Der Einsetzung der Regierungskommission ging ein Kabinettsbeschluss in Meseberg am 17./18. November 2009 voraus, weil es im Regierungsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP in dieser Frage nicht zu einer Regelung gekommen war.

Der Koalitionsvertrag sagte relativ unbestimmt:

"Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden. Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest. Zu Beginn der Legislaturperiode wird eine Regierungskommission eingesetzt, die die notwendigen Schritte dazu festlegt."

In ihrer Regierungserklärung am 10. November 2009 betonte die Bundeskanzlerin Merkel vor dem Deutschen Bundestag, dass die finanziellen Lasten weiter so zu verteilen sind,

"dass Gesunde für Kranke, Junge für Alte, Stärkere für Schwächere einstehen. Um Menschen am medizinischen Fortschritt teilhaben zu lassen, aber gleichzeitig Arbeitsplätze dennoch nicht zu gefährden, brauchen wir eine stärkere Entkopplung von Arbeitskosten und Ausgaben für die Gesundheit, als das heute der Fall ist."

Siehe auch