SGB VI
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
SGB VI ist die Abkürzung für Sozialgesetzbuch Sechstes Buch. Im SGB VI ist das Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. Das SGB VI trat am 1 Januar 1992 in Kraft und ersetzte die bis dahin gültigen rentenrechtlichen Normen der Reichsversicherungsordnung (RVO) und des Angestelltenversicherungsgesetz (AVG). Damit wurden die Unterschiede zwischen der Arbeiter- und der Angestellten-Rentenversicherung aufgehoben.