Schriftliche Prüfung Altenpflege

Aus Familienwortschatz
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Die Schriftliche Prüfung in der Altenpflegeausbildung besteht aus drei je zweistündigen Aufsichtsarbeiten:

  • Aufsichtsarbeit I (LF 1.1 und 1.2)
  • Aufsichtsarbeit II (LF 1.3 und 1.5)
  • Aufsichtsarbeit III (LF 2.1)

Geregelt ist dies durch die Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung[1] (AltPflAPrV), insbesondere dort im § 10.

Aufsichtsarbeit I

Die Aufsichtsarbeit I umfasst den Stoff aus den Lernfeldern

Aufsichtsarbeit II

Die Aufsichtsarbeit II umfasst den Stoff aus den Lernfeldern

Aufsichtsarbeit III

Die Aufsichtsarbeit III umfasst den Stoff aus dem


Siehe auch

Quellen, Bemerkungen

  1. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) vom 26. November 2002, BGBl I 4418 ff (hier als PDF-Datei zum download)

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