Kinderförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen
familienwortschatz>Jowood
(Die Seite wurde neu angelegt: „Das Kinderförderungsgesetz des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern [http://mv.juris.de/mv/gesamt/KTEinrG_MV.htm (KiFöG M-V)] gilt für die Betreuung von Kind…“)
 
K (1 Version: Domainwechsel)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:20 Uhr

Das Kinderförderungsgesetz des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern (KiFöG M-V) gilt für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Lt. §2 ist Einzelintegration die Förderung einzelner Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder in Regeleinrichtungen nach den Absätzen 2 bis 5 oder in Kindertagespflege nach Absatz 7.