Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:48 Uhr

Das Urheberrecht befasst sich mit dem Recht des Urhebers an seinem Geisteswerk. Es bestimmt u.a. dessen Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und die Folgen einer Rechtsverletzung. Außerdem regelt das Urheberrecht das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk.