Urheberrecht

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Urheberrecht befasst sich mit dem Recht des Urhebers an seinem Geisteswerk. Es bestimmt u.a. dessen Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und die Folgen einer Rechtsverletzung. Außerdem regelt das Urheberrecht das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk.