Makler: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:24 Uhr
Ein Makler bezeichnet in Deutschland einen Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages.
Arten
U.a. kennt man Immobilienmakler, Versicherungsmakler und Wertpapiermakler.
gesetzliche Grundlagen
Maklervertrag
Handelsmakler
Erlaubnispflicht
Nach § 34c GewO muss jeder Makler eine besondere Erlaubnis vorweisen. Zudem gibt es eine Makler- und Bauträgerverordnung(MaBV).