Ein Makler bezeichnet in Deutschland einen Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages.

Arten

U.a. kennt man Immobilienmakler, Versicherungsmakler und Wertpapiermakler.

gesetzliche Grundlagen

Maklervertrag

§§ 652 BGB

Handelsmakler

§§ 93 HGB

Erlaubnispflicht

Nach § 34c GewO muss jeder Makler eine besondere Erlaubnis vorweisen. Zudem gibt es eine Makler- und Bauträgerverordnung(MaBV).