SGB XII: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (1 Version: Pflegewiki Ergänzung)
 
(komplette Überarbeitung)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''SGB XII''' ist das Kürzel für die staatliche [[Sozialhilfe]] nach dem [[Sozialgesetzbuch]]. Das ''Sozialgesetzbuch'' gliedert sich nämlich eigentlich in zwölf Bücher, die jeweils innerhalb mit fortlaufenden Paragraphen nummeriert sind und deshalb gesetzestechnisch als jeweils eigenständiges [[Gesetz]] gelten.
= SGB XII Sozialhilfe =


[[Kategorie:Terminologie]]
Das '''Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)''' regelt die Sozialhilfe in Deutschland. Es trat am 1. Januar 2005 in Kraft und löste das frühere Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Ziel der Sozialhilfe ist es, Menschen, die sich nicht aus eigener Kraft oder durch andere ausreichende Hilfen versorgen können, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.
 
== Inhalte ==
 
Allgemeine Vorschriften zur Sozialhilfe, Aufgaben und Träger (§§ 1–7)
 
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
 
Hilfe zur Pflege und Übernahme von Pflegekosten, wenn Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend sind
 
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z. B. Wohnungslosigkeit, Suchtprobleme, Schuldenberatung)
 
Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen bis 2017 (seitdem in SGB IX integriert)
 
Hilfe in anderen besonderen Lebenslagen, z. B. Hilfe bei der Haushaltsführung, Blindenhilfe, Bestattungskosten
 
Verhältnis und Nachrang der Sozialhilfe zu anderen Sozialleistungen
 
== Bedeutung ==
 
Die Sozialhilfe ist die letzte soziale Absicherung für Menschen in Notlagen, die keine anderen sozialen Leistungen beantragen können oder für die diese nicht ausreichen. Sie trägt dazu bei, das Existenzminimum zu sichern und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Das SGB XII schafft den rechtlichen Rahmen für ein differenziertes und bedarfsgerechtes Hilfesystem, das über finanzielle Unterstützung hinaus auch soziale Beratung und Betreuung umfasst.
 
== Siehe auch ==
 
[[Sozialhilfe]]
 
[[Grundsicherung]]
 
[[Pflegeversicherung]]
 
[[Eingliederungshilfe]]
 
[[Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten]]
 
[[Soziale Teilhabe]]
 
== Quellen und Verweise ==
 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – www.bmas.de
 
Gesetze im Internet: SGB XII – www.gesetze-im-internet.de/sgb_12
 
Sozialgesetzbuch SGB XII – www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii
 
[[Kategorie:Sozialgesetzbuch]]
[[Kategorie:Sozialrecht]]
[[Kategorie:Sozialhilfe]]
[[Kategorie:Existenzsicherung]]

Aktuelle Version vom 26. August 2025, 11:41 Uhr

SGB XII – Sozialhilfe

Das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) regelt die Sozialhilfe in Deutschland. Es trat am 1. Januar 2005 in Kraft und löste das frühere Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Ziel der Sozialhilfe ist es, Menschen, die sich nicht aus eigener Kraft oder durch andere ausreichende Hilfen versorgen können, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

Inhalte

Allgemeine Vorschriften zur Sozialhilfe, Aufgaben und Träger (§§ 1–7)

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hilfe zur Pflege und Übernahme von Pflegekosten, wenn Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend sind

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z. B. Wohnungslosigkeit, Suchtprobleme, Schuldenberatung)

Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen bis 2017 (seitdem in SGB IX integriert)

Hilfe in anderen besonderen Lebenslagen, z. B. Hilfe bei der Haushaltsführung, Blindenhilfe, Bestattungskosten

Verhältnis und Nachrang der Sozialhilfe zu anderen Sozialleistungen

Bedeutung

Die Sozialhilfe ist die letzte soziale Absicherung für Menschen in Notlagen, die keine anderen sozialen Leistungen beantragen können oder für die diese nicht ausreichen. Sie trägt dazu bei, das Existenzminimum zu sichern und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Das SGB XII schafft den rechtlichen Rahmen für ein differenziertes und bedarfsgerechtes Hilfesystem, das über finanzielle Unterstützung hinaus auch soziale Beratung und Betreuung umfasst.

Siehe auch

Sozialhilfe

Grundsicherung

Pflegeversicherung

Eingliederungshilfe

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Soziale Teilhabe

Quellen und Verweise

Bundesministerium für Arbeit und Soziales – www.bmas.de

Gesetze im Internet: SGB XII – www.gesetze-im-internet.de/sgb_12

Sozialgesetzbuch SGB XII – www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii