Subsidiaritätsprinzip: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 18:45 Uhr
In der BRD wird als Subsidiaritätsprinzip von staatlichen Stellen beachtet:
- Staatliches Handeln nur dann, wenn die Gemeinschaftsaufgaben durch Angebote anderer nichtstaatlicher Stellen nicht erfüllt werden.
| Dieser Artikel enthält nur eine Definition des Begriffs. Der Artikel sollte durch weitere Informationen, eine Literaturliste usw. ergänzt werden. |