Invasiv: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (1 Version: Pflegewiki Ergänzung)
 
K (1 Version: Domainwechsel)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:18 Uhr

Als invasiv (lat. invadere = einfallen, angreifen) werden Maßnahmen bezeichnet, die in den Körper eindringen, zum Beispiel Probenentnahmen (PE) aus Organen, Injektionen, Operationen oder auch Abstriche von Schleimhaut. Rechtlich stellen invasive Maßnahmen eine Körperverletzung dar, deshalb ist die Einwilligung des Patienten nötig.

Eine Sonographie ist ein Beispiel für eine nicht invasive Untersuchung.

Bei Krebs spricht man von invasivem Tumor, wenn er in das umgebende Gewebe hineinwächst.

Siehe auch: Wikipedia-Artikel