SGB V: Unterschied zwischen den Versionen

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SGB V ist die Abkürzung für Sozialgesetzbuch Fünftes Buch. Im SGB V ist das Recht der [[Gesetzlichen Krankenversicherung]] geregelt.
= SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung =


Das '''Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)''' regelt die [[gesetzliche Krankenversicherung]] (GKV) in Deutschland. Es trat am 1. Januar 1989 in Kraft und bildet die Rechtsgrundlage für die Organisation, Finanzierung und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die einen Großteil der Bevölkerung absichern. Ziel der GKV ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.


==siehe auch==
== Inhalte ==
*[[Sozialgesetzbuch]]


Versicherungspflicht, versicherte Personengruppen und Voraussetzungen der Mitgliedschaft


==Weblinks==
Recht auf umfassende medizinische Versorgung einschließlich Prävention, Früherkennung, Behandlung und Rehabilitation


Gesetze
Regelungen zu Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschaft und Vorsorge
* [http://www.bmg.bund.de Bundesministerium für Gesundheit]
* [http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/index.html SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung]


Organisation und Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen sowie ihrer Verbände


Finanzierung der Krankenversicherung durch Beitragszahlungen von Versicherten und Arbeitgebern


[[Kategorie:Gesetz]]
Verhältnis zu Leistungserbringern wie Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apothekern
 
Schutz der Versichertendaten und Datenschutzbestimmungen
 
Förderung der gesundheitlichen Eigenverantwortung und Prävention (§ 1 SGB V)
 
== Bedeutung ==
 
Die gesetzliche Krankenversicherung ist das zentrale Element der gesundheitlichen Absicherung in Deutschland für etwa 90% der Bevölkerung. Sie basiert auf dem Solidarprinzip, bei dem alle Mitglieder entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit Beiträge zahlen und im Krankheitsfall umfangreiche Leistungen erhalten. Das SGB V stellt damit den gesetzlichen Rahmen für eine qualitativ hochwertige, gerechte und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung sicher.
 
== Siehe auch ==
 
[[Sozialgesetzbuch]]
 
[[Gesetzliche Pflegeversicherung|Pflegeversicherung (SGB XI)]]
 
[[Krankenkasse]]
 
[[Gesundheitswesen]]
 
[[Prävention (Gesundheit)]]
 
== Quellen und Verweise ==
 
Bundesministerium für Gesundheit – www.bundesgesundheitsministerium.de
 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – www.bmas.de
 
Gesetze im Internet: SGB V – www.gesetze-im-internet.de/sgb_5
 
Bundeszentrale für politische Bildung – www.bpb.de
 
[[Kategorie:Sozialgesetzbuch]]
[[Kategorie:Sozialrecht]]
[[Kategorie:Krankenversicherung]]

Aktuelle Version vom 26. August 2025, 11:36 Uhr

SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung

Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Es trat am 1. Januar 1989 in Kraft und bildet die Rechtsgrundlage für die Organisation, Finanzierung und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die einen Großteil der Bevölkerung absichern. Ziel der GKV ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.

Inhalte

Versicherungspflicht, versicherte Personengruppen und Voraussetzungen der Mitgliedschaft

Recht auf umfassende medizinische Versorgung einschließlich Prävention, Früherkennung, Behandlung und Rehabilitation

Regelungen zu Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschaft und Vorsorge

Organisation und Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen sowie ihrer Verbände

Finanzierung der Krankenversicherung durch Beitragszahlungen von Versicherten und Arbeitgebern

Verhältnis zu Leistungserbringern wie Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apothekern

Schutz der Versichertendaten und Datenschutzbestimmungen

Förderung der gesundheitlichen Eigenverantwortung und Prävention (§ 1 SGB V)

Bedeutung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist das zentrale Element der gesundheitlichen Absicherung in Deutschland für etwa 90% der Bevölkerung. Sie basiert auf dem Solidarprinzip, bei dem alle Mitglieder entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit Beiträge zahlen und im Krankheitsfall umfangreiche Leistungen erhalten. Das SGB V stellt damit den gesetzlichen Rahmen für eine qualitativ hochwertige, gerechte und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung sicher.

Siehe auch

Sozialgesetzbuch

Pflegeversicherung (SGB XI)

Krankenkasse

Gesundheitswesen

Prävention (Gesundheit)

Quellen und Verweise

Bundesministerium für Gesundheit – www.bundesgesundheitsministerium.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales – www.bmas.de

Gesetze im Internet: SGB V – www.gesetze-im-internet.de/sgb_5

Bundeszentrale für politische Bildung – www.bpb.de