SGB V
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Es trat am 1. Januar 1989 in Kraft und bildet die Rechtsgrundlage für die Organisation, Finanzierung und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die einen Großteil der Bevölkerung absichern. Ziel der GKV ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.
Inhalte
Versicherungspflicht, versicherte Personengruppen und Voraussetzungen der Mitgliedschaft
Recht auf umfassende medizinische Versorgung einschließlich Prävention, Früherkennung, Behandlung und Rehabilitation
Regelungen zu Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschaft und Vorsorge
Organisation und Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen sowie ihrer Verbände
Finanzierung der Krankenversicherung durch Beitragszahlungen von Versicherten und Arbeitgebern
Verhältnis zu Leistungserbringern wie Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apothekern
Schutz der Versichertendaten und Datenschutzbestimmungen
Förderung der gesundheitlichen Eigenverantwortung und Prävention (§ 1 SGB V)
Bedeutung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist das zentrale Element der gesundheitlichen Absicherung in Deutschland für etwa 90% der Bevölkerung. Sie basiert auf dem Solidarprinzip, bei dem alle Mitglieder entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit Beiträge zahlen und im Krankheitsfall umfangreiche Leistungen erhalten. Das SGB V stellt damit den gesetzlichen Rahmen für eine qualitativ hochwertige, gerechte und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung sicher.
Siehe auch
Quellen und Verweise
Bundesministerium für Gesundheit – www.bundesgesundheitsministerium.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – www.bmas.de
Gesetze im Internet: SGB V – www.gesetze-im-internet.de/sgb_5
Bundeszentrale für politische Bildung – www.bpb.de