Infektionssurveillance: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:17 Uhr
Surveillance = Erfassen und Bewerten
Der Begriff Infektionssurveillance, genauer Krankenhaus-Surveillance, wird für die Erkennung, Erfassung und Bewertung von nosokomialen Infektionen in Krankenhäusern verwendet. Die Surveillance ist im Infektionsschutzgesetz, § 23, verankert. Sie ermöglicht (so diese durchgeführt wird) ein rechtzeitiges Erkennen von Infektionshäufungen durch gleiche Erreger (z. B. Ausbruch von Noro-Erkrankungen). Sie ist nicht nur Aufgabe der Leitenden Ärztin und der pflegerischen Hygienefachkraft sondern eine allgemeine Leitungsaufgabe.
siehe auch
Surveillance (bei Wikipedia)