Arbeits- und Sozialministerium: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:56 Uhr

Als Arbeits- und Sozialministerium wird die Behörde eines Landes bezeichnet, die für die Verwaltung des Sozialversicherungswesens und gegebenenfalls der Arbeitsverwaltung zuständig ist. Dazu gehöre auch Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, z. B. Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Weiterbildungsmöglichkeiten ebenso wie altersgerechte Arbeitsbedingungen, die Ausgestaltung des Arbeitsrechts, -schutzes und der Arbeitsmedizin. In der Bundesrepublik wurde die Verantwortlichkeit für das allgemeine Gesundheitswesen 1961 aus dem Innenministerium bzw. dem Ministerium für Arbeit und Soziales in ein eigenständiges Bundesministerium für Gesundheit ausgegliedert.

Zuständigkeit, Politikfelder

Das Grundgesetz sieht für weite Bereiche der Arbeits-, Gesundheits- und Sozialpolitik ein Nebeneinander von Bundes- und Landesgesetzen und der entsprechenden Verwaltung vor(Artikel 74, Konkurrierende Gesetzgebung).

Auf Länderebene besteht seit Jahrzehnten meistens eine Verknüpfung der Aufgaben Gesundheit und Soziales in einem Ministerium. Das hatte auf Bundesebene wahrscheinlich deshalb keine Parallele, weil das Gebiet der Rentenversicherung schon allein ein sehr großes Gewicht (personell und finanziell) im Aufgabenkatalog des Bundes hat. Die Politikfelder Arbeit und Sozialordnung haben in den beiden großen Bundesparteien eine programmatische und personell sehr enge Verbindung.

Amtsinhaber auf Bundesebene

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird derzeit von Olaf Scholz geleitet. Die Namen der früheren Arbeitsminister der Bundesrepublik: Anton Storch, Theodor Blank, Hans Katzer, Walter Arendt, Herbert Ehrenberg, Heinz Westphal, Norbert Blüm, Walter Riester, Wolfgang Clement.

Arbeit und Soziales auf Länderebene

Weblinks

bzw. Informationen zu einzelnen Sozialministerien bei Wikipedia:

.... die entsprechenden Landesministerien:


In Österreich:

Schweiz

In der Schweiz (Eidgenossenschaft) sind es als zuständige Departemente bzw. Bundesräte (In den Kantonen heißen die entspr. Behörden Direktion)  :

Siehe auch

Weblinks

national, BRD

national, Österreich

Europäische Kommission