Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Aus Familienwortschatz
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DV = Deutscher Verein für Öffentliche und private Fürsorge

Der DV ist der Zusammenschluss der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit. Er ist der Rechtsform nach ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der allerdings oft quasi staatliche Entscheidungen vorbereitet oder sogar trifft.

... legt viele Definitionen von sozialrechtlichen Begriffen fest.

... führt Fortbildungen durch.



Zur Geschichte, Entwicklung

Gegründet wurde der Deutsche Verein 1880 in Berlin auf Initiative des Deutschen Armenpflegerkongresses als „Deutscher Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit“. Die Vereinsgründer, Vertreter von Städten und Gemeinden, aus Wohltätigkeitseinrichtungen, Universitäten, Unternehmen, Politik, Literatur und Kirchen waren aufgrund politischer und sozialer Verantwortung mit den Problemen des Armenwesens vertraut(Armut).

Neben der Sicherung des Lebensunterhaltes sollte die Armenpflege auch die Fragen der wirtschaftlichen Selbständigkeit und der Erwerbsbefähigung berühren.


Heute wird die soziale Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie von freien und öffentlichen Trägern geleistet. Öffentliche Träger sind Bund, Länder, Landschaftverbände, Landeswohlfahrtsverbände, Bezirksregierungen, Landkreise, Städte und Gemeinden. Die Kommunen haben sich im Deutschen Städtetag, Deutschen Landkreistag und im Deutschen Städte- und Gemeindebund , die freien Träger in den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen: Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Caritasverband (DCV), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (DW EKD), Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST).

Der Zusammenschluss der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit ist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge in Berlin. Er ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der nach seiner geltenden Satzung einen Mittelpunkt für alle Bestrebungen auf dem Gebiet der sozialen Arbeit, insbesondere der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe in der Bundesrepublik Deutschland bildet. Praktische Sozialarbeit ist nicht Aufgabe des Vereins, sondern die seiner Mitglieder.

Neue Aufgaben

Als bundeszentrales Forum kommunaler und freigemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit begrüßt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge die gemeinsame Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und der Bundesagentur für Arbeit (BA), den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) vor Ort größere Handlungsspielräume einzuräumen.


Die Hauptaufgaben des Deutschen Vereins sind:

  • Anregung und Beeinflussung der Sozialpolitik
  • Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis der öffentlichen und freien sozialen Arbeit
  • Gutachterliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts
  • Ständige Information der auf diesem Gebiet tätigen Personen und die Förderung des Erfahrungsaustausches
  • Fort- und Weiterbildung von Führungskräften und Mitarbeiter/innen des sozialen Bereiches
  • Förderung der für die soziale Arbeit bedeutsamen Wissenschaften
  • Beobachtung und Auswertung der Entwicklung der sozialen Arbeit in anderen Ländern
  • Förderung der internationalen Zusammenarbeit
  • Internationaler Sozialdienst
  • Herausgabe von Schriften und sonstigen Veröffentlichungen zu Fragen der sozialen Arbeit



Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesländer. Neben diesen Zuwendungen setzen sich die Einnahmen in erster Linie aus Mitgliedsbeiträgen, aus Einkünften des Verlages und Veranstaltungsgebühren zusammen.


Fachlexikon der sozialen Arbeit 2002

Herausgegeben vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge in der 6. Auflage, 2007. Über 1.200 Seiten. ISBN 3832918256 (– Neue Auflage –)

Als Standardwerk der Fachliteratur für den Sozialbereich erscheint das Fachlexikon mittlerweile in der 5. Auflage. Es ist das grundlegende Nachschlagewerk für die Aus- und Fortbildung, für die Praxis in Verwaltungen, bei freien Trägern und in Selbsthilfeorganisationen, für die Wissenschaften, für die Politik und für die Rechtspflege, aber auch für Interessierte aus „Randbreichen“ der sozialen Arbeit. Wesentliche Veränderungen und aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung (z.B. SGB XI) und Rechtsprechung, in Methoden, Konzeptionen und Organisationen der sozialen Arbeit sowie in Prozessen der Verwaltungs- und Organisationsreform haben zu einer gründlichen und umfangreichen Neuauflage geführt. So sind z.B. die Diskussionen um eine Reform des Sozialstaats und der sozialen Sicherungssysteme, um die Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements und der sozialen Berufe ebenso aufgenommen wie Perspektiven des europäischen Einigungs- und Entwicklungsprozesses.

Mehr als 640 Expertinnen und Experten haben als Autorinnen und Autoren an dieser Neuauflage mitgewirkt. Alle Artikel wurden gründlich überarbeitet, ein Teil von ihnen völlig neu verfasst. Ein System von Querverweisen und Verweisstichwörtern sorgt auch in dieser Auflage für schnelle Orientierung und für gründliche Recherchen. Aktualisierte Literaturangaben, die in ein ausführliches und aktuelles Literaturverzeichnis mit über 4.000 Titeln münden, erschließen zusätzliche Quellen.

Förderpreis für Altenhilfe

Eine Gesellschaft, in der die Menschen immer älter werden, muss auch neue Lösungen für ein lebenswertes Leben im Alter entwickeln. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. als bundesweites Forum der sozialen Arbeit schreibt daher erstmals den „Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe“ aus.

Der Preis richtet sich an jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis zum 40. Lebensjahr, die in einer wissenschaftlichen Arbeit innovative Entwicklungen, neue Wege und Erkenntnisse in der Altenhilfe aufzeigen, mit denen älteren Menschen für lange Zeit ein hohes Maß an selbstständigem Leben ermöglicht werden kann. Der Preis ist mit 3.000,– Euro dotiert. Der Bewerbungszeitraum endet am 31. Dezember 2005. Ein Kuratorium aus namhaften Vertretern der Wissenschaft und der Seniorenpolitik wird über den oder die Preisträger/in entscheiden.

Ausführliche Informationen unter: www.deutscher-verein.de/verein/002-Ausschreibungen


Arbeitsfelder

Arbeitsfelder sind nach eigenen Angaben u. a. die Planung und Qualifizierung der sozialen Arbeit, Kindheit, Jugend, Familie, Gleichstellung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme, Altenhilfe, Pflege, Rehabilitation, Grundsatzfragen des Sozialrechts und Internationaler Sozialdienst

Leitung

Gremien

Der Verein wird rechtlich durch den Vorstand vertreten, der auch die laufenden Geschäfte des Vereins führt. Der Vorstand wird von dem 35-köpfigen Präsidium bestellt und kotrolliert. Diesem gehören Vertreter der Gebietskörperschaften und der Wohlfartsverbände an. Das Präsidium ist weiter zuständig für die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen des Deutschen Vereins, die Einberufung der Mitgliederversammlung und des Hauptausschusses und die Einsetzung von Ausschüssen und Arbeitskreisen.

Das Präsidium wird wiederum von einem Hauptausschuss (ca. 200 Mitglieder) gewählt, der auch in eiligen Fällen anstelle der Mitgliederversammlug die Grundsätze der Vereinstätigkeit festlegt

Sitz

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

  • Michaelkirchstraße 17/18
  • 10179 Berlin-Mitte
  • Telefon 030-62980-0
  • Fax 030-62980-150