Wohlfahrtspflege

Aus Familienwortschatz
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Der Begriff der Wohlfahrtspflege überschneidet sich in der Geschichte teilweise mit den Begriffen der Armenpflege, der Fürsorge und der Sozialarbeit. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich das Elberfelder System der Wohlfahrtspflege mit strenger Kontrolle der Unterstützten durch sogenannte Armenpfleger (ein Pfleger auf vier Arme), das um 1900 durch das Straßburger System der Wohlfahrtspflege abgelöst wurde, bei dem auch Frauen als Fürsorgerinnen (Wohlfahrtspflegerinnen) zum Einsatz kamen. Ihre Ausbildung erfolgte ab ca. 1908 in Sozialen Frauenschulen.

Entwicklung des Begriffs

Wohlfahrtspflege in der Weimarer Republik

Die Wohlfahrtspflege gliederte sich in der Weimarer Republik in

  • wirtschaftliche,
  • gesundheitliche und
  • Jugendwohlfahrtspflege,
    die sich teilweise überschnitten.

Zu den Menschen, für die Landeswohlfahrtsämter und Bezirksfürsorgeverbände sowie die bezirksfreien Städte zuständig waren, gehörten Schwangere, Wöchnerinnen, Säuglinge und Kleinkinder, unterernährte Kinder, Körperbehinderte, unter denen die Kriegsversehrten (Kriegsbeschädigte, Schwerkriegsbeschädigte) eine Sonderstellung einnahmen, verwahrloste Kinder, gefährdete Mädchen, Trinker, Strafentlassene, Geschlechtskranke, Tuberkulosekranke, Kleinrentner und Erwerbslose.

Nach den Trägern unterschied man freie (meist konfessionell gebunden, aber auch Arbeiterwohlfahrt oder Rote Hilfe Deutschlands für Opfer des Krieges und der Arbeit) und amtliche Wohlfahrtspflege. Die sozialen Frauenschulen wurden in Wohlfahrtsschulen umbenannt.

Gegenwart

Die Formulierung "freie Wohlfahrtspflege" ist auch heute noch als Abgrezung zu den Einrichtungen staatlicher Stellen zu verstehen. Der Staat überlässt umgekehrt die Erfüllung der ihm obliegenden Daseinsvorsorge den nichtstaatlichen Stellen, solange wie dieses Hauptziel auf diese Weise erreicht wird (Subsidarität).

Siehe auch


Weblinks


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