Fringe Benefits

Aus Familienwortschatz
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Erläuterung

Als Fringe Benefits werden keine gesetzlich verankerten Zusatzleistungen, sondern freiwillige Zuwendungen von Unternehmen an seine Mitarbeiter bezeichnet. Die Wendung stammt aus dem englischen Sprachgebrauch und kann mit „zusätzliche Leistungen“ oder „Gehaltsnebenleistungen“ übersetzt werden.

Meist sind es Zuwendungen (Zahlungen), die unbar geleistet werden und die Motivation und Verbundheiten der Mitarbeiter steigern sollen, beispielsweise durch Absicherung oder durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Zu den Fringe Benefits zählen unter Anderem

Brutto / Netto

Der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers steigt entsprechend der geleisteten Fringe Benefits - und somit auch das Arbeitgeberbrutto.

Hintergrund

Durch diese Umrahmung des Arbeitsvertrages kommt ein Unternehmen mehr als der „gewöhnlichen“ Fürsorgepflicht gegenüber seinem Arbeitnehmer nach. Ein rechtlicher Anspruch auf diese Zusatzleistungen besteht aber grundsätzlich nicht.

Durch diese Zuwendungen des Arbeitgebers kommt es immer zu einer Verbesserung der Motivation des Arbeitnehmers, wodurch eine Verbesserung der Arbeitsleistung erfolgt. Auch identifiziert sich der Arbeitnehmer durch die geleisteten Fringe Benefits eher und auch tiefer mit dem Unternehmen, was die Loyalität nachhaltig steigert.

Quelle: Finanz-Lexikon

Paragrafen

Urteile

  • BFH VI R 54/11
  • BFH VI R 55/11
  • BFH VI R 127/97

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