Arbeitgeberdarlehen
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Arbeitgeberdarlehen wird auch als Mitarbeiterdarlehen oder Personalkredit bezeichnet.
Der BFH entschied 2006 (VI R 28/05, BStBl II 2006, 781), dass der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil erlangt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt.